Granulare Publikumsfonds
Am 31. Dezember 2010 sind die Änderungen der Groß- und Millionenkreditverordnung in Kraft getreten, die für Kreditinstitute weitreichende Folgen haben können. § 6 GroMiKV regelt insbesondere die Behandlung von Investmentfonds und fordert grundsätzlich die Durchschaumethode bei Fondsanteilen. Von einer Durchschau abzusehen ist aber möglich, wenn ein Investmentfonds granular ist.
Eine Kurzinformation über die neuen Regelungen und eine aktuelle Übersicht der granularen Publikumsfonds des Berenberg Asset Management haben wir für Sie bereit gestellt.
Wir werden an dieser Stelle die Liste der granularen Publikumsfonds für Sie aktuell halten.
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