Stiftungsvermögen
Wir sind seit vielen Jahren mit Stiftungen und der Verwaltung von Stiftungsvermögen vertraut und ergänzen diese Erfahrung durch eigene Stiftungsinitiativen - wie etwa der Berenberg Bank Stiftung von 1990 und der BerenbergKids Stiftung.
Vermögenserhalt beim Stiftungsvermögen
Grundsätzlich gilt für Stiftungsvermögen das Vermögenserhaltungsgebot, d.h. Stiftungsgelder müssen nach den Grundsätzen der Kapitalerhaltung angelegt werden. Um die Erfüllung des Stiftungszwecks auch nachhaltig zu gewährleisten, empfehlen wir einen realen Kapitalerhalt anzustreben, also die Inflation durch Substanzstärkungen auszugleichen.
Hohe Erträge beim Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen muss laufende, möglichst hohe Erträge erwirtschaften, um für den Stiftungszweck Ausschüttungen generieren zu können. Diese unterschiedlichen Ziele stehen in einem Zielkonflikt zueinander und werden von unserem Portfoliomanagement nach Ihren Vorgaben verwirklicht.
Sprechen Sie mit uns, wie sich Ihr Stiftungsvermögen am besten verwalten lässt, um Ihre persönlichen Stiftungsziele verwirklichen zu können: in der Form einer Vermögensverwaltung oder als Beratungsmandat. Dazu führen wir im ersten Schritt die Berenberg-SIGMA-Vermögensstrukturanalyse für Ihre Stiftung durch, basierend auf verschiedenen finanztheoretischen Modellen.
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| Ansprechpartner Stiftungsvermögen | |
|---|---|
| Martina Erlwein martina.erlwein@berenberg.de Telefon +49 40 350 60-8196 |
Lars Hußmann lars.hussmann@berenberg.de Telefon +49 40 350 60-160 |


