Privatbank

Stiftungsvermögen

Durch den Sitz in der deutschen Stiftungshauptstadt Hamburg sowie durch eigene Stiftungsaktivitäten - etwa der bankeigenen Stiftung von 1990 - sind wir seit vielen Jahren mit Stiftungen und der Verwaltung von Stiftungsvermögen vertraut.

Vermögenserhalt beim Stiftungsvermögen
Grundsätzlich gilt für Stiftungsvermögen das Vermögenserhaltungsgebot, d.h. Stiftungsgelder müssen nach den Grundsätzen der Kapitalerhaltung angelegt werden. Um die Erfüllung des Stiftungszwecks auch nachhaltig zu gewährleisten, empfehlen wir einen realen Kapitalerhalt anzustreben, also die Inflation durch Substanzstärkungen auszugleichen.

Hohe Erträge beim Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen muss laufende, möglichst hohe Erträge erwirtschaften, um für den Stiftungszweck Ausschüttungen generieren zu können. Diese unterschiedlichen Ziele stehen in einem Zielkonflikt zueinander und werden von unserem Stiftungsmanagement nach Ihren Vorgaben verwirklicht.

Sprechen Sie mit uns, wie sich Ihr Stiftungsvermögen am besten verwalten lässt, um Ihre persönlichen Stiftungsziele verwirklichen zu können: in der Form einer Vermögensverwaltung oder als Beratungsmandat. Dazu führen wir im ersten Schritt die Berenberg-SIGMA-Vermögensstrukturanalyse für Ihre Stiftung  durch, basierend auf verschiedenen finanztheoretischen Modellen.

Weiter zu Vermögensverwaltung für Ihre Stiftung

 

Ansprechpartner Stiftungsvermögen
Martina Erlwein
martina.erlwein@berenberg.de
Telefon (040) 350 60-8196
Michael Otto
michael.otto@berenberg.de
Telefon (040) 350 60-518

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Die Bank der feinen Hanseaten
"Die Hamburger Privatbank hat die Krise ausgesprochen gut überstanden", so die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung.

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