Das Familienvermögen auf die nächste Generation zu übertragen, ist aufgrund der Regelungen zur Erbschaftssteuer ein heikles Unterfangen. Für die Familien bzw. das Family Office ist daher eine frühzeitige Nachfolgeplanung empfehlenswert. Beispielsweise sollte darauf geachtet werden, dass der Großteil des vererbten Vermögens begünstigungsfähig ist und
nicht dem Verwaltungsvermögen zugerechnet wird. Vielfach fällt der Blick auf die privaten Direktbeteiligungen einer Familie, aber auch signifikante Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen können erbschaftssteuerlich begünstigt sein.
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