Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Berenberg Equity Growth

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Gegenstand dieses Dokuments sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. Es handelt sich nicht um eine Marketingmitteilung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern.

Zusammenfassung

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Die Vermögensverwaltungs-Strategie strebt eine langfristige Wertsteigerung unter Berücksichtigung sozial und ökologisch verantwortlicher Investitionskriterien an. Die Investitionen erfolgen in Titel, welche die angewandten ESG-Ausschlusskriterien erfüllen. ESG-Faktoren werden in die Investitionsentscheidungen integriert, um ein effizientes Risikomanagement sicherzustellen und eine langfristig nachhaltige Rendite zu erwirtschaften.

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Investitionen ausgeschlossen, die mit bestimmten Produkten oder Aktivitäten in Verbindung gebracht werden. ESG-Risiken und -Chancen werden bei Investitionsentscheidungen und während der Haltedauer betrachtet.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungsstrategie und damit der jeweilige mögliche Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte ist den Anlagerichtlinien zu entnehmen. Die Vermögensverwaltungsstrategie allokiert in Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale sowie in Investitionen der Kategorie #2 Andere Investitionen. Die Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfassen Investitionen der Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale.

Die Vermögensverwaltungsstrategie kann sowohl direkte Risikopositionen gegenüber Unternehmen, in die investiert wird, in Form von Aktien, als auch indirekte Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, unter anderem in Form von aktienähnlichen Wertpapieren, Zertifikaten sowie Derivaten, eingehen. Zudem können liquide Mittel gehalten werden. Die Anlagestrategie sieht keine feste Mindest- oder Höchstquote für direkte oder indirekte Risikopositionen sowie liquide Mittel vor.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten eines externen Datenanbieters, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden intern definiert und regelmäßig überprüft.

Methoden

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens legen wir fest, ob Investitionen, die mit bestimmten Produkten oder Aktivitäten in Verbindung stehen, getätigt werden sollen. Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. 

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Die ESG-Chancen-und-Risiko-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern, einschließlich MSCI ESG Research.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG Research geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter Investitionen abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Wenn der Verdacht besteht, dass derartige Falschdarstellungen vorliegen, führen wir eine interne Überprüfung durch und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit den Datenanbietern auf, um die Auswirkungen auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu begrenzen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der angewandten ESG-Ausschlusskriterien wird durch systemseitige Prüfung überwacht.

Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen.

Mitwirkungspolitik

Teil der ESG-Integration in der Vermögensverwaltungs-Strategie sind unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Die Vermögensverwaltungs-Strategie strebt eine langfristige Wertsteigerung unter Berücksichtigung sozial und ökologisch verantwortlicher Investitionskriterien an. Die Investitionen erfolgen in Titel, welche die angewandten ESG-Ausschlusskriterien erfüllen. ESG-Faktoren werden in die Investitionsentscheidungen integriert, um ein effizientes Risikomanagement sicherzustellen und eine langfristig nachhaltige Rendite zu erwirtschaften.

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Investitionen ausgeschlossen, die mit bestimmten Produkten oder Aktivitäten in Verbindung gebracht werden. 

ESG-Risiken und -Chancen werden bei Investitionsentscheidungen und während der gesamten Haltedauer betrachtet. Im Rahmen des Investmentprozesses und der Portfoliobetrachtung werden regelmäßig ESG-Analysen durchgeführt:

  • Überwachung jedes Einzeltitels in Bezug auf verschiedene ESG-Themen.
  • Regelmäßiger kritisch-konstruktiver Dialog mit dem Management-Team des Unternehmens.
  • Frühzeitige Identifikation von Problemen, die ethische Fragen und potenzielle Risiken aufwerfen könnten, sowie von Trends und Chancen, die sich aus ESG-Themen ergeben.

Hierbei werden qualitative und quantitative ESG-Daten, sowohl aus Bottom-Up- als auch aus Top-Down-Perspektive, kombiniert. Diese Daten können aus den folgenden Quellen bezogen werden:

  • Regelmäßige aktive Auseinandersetzung und detaillierter Austausch mit dem Unternehmensmanagement,
  • Unternehmensveröffentlichungen (z.B. Nachhaltigkeitsreports) und unabhängig beauftragte Studien,
  • Gutachten von Branchenexperten sowie Einschätzungen der Medien und anderer öffentlich zugänglicher Quellen,
  • Research von externen ESG-Datenanbietern, inklusive ESG-Reports zu Unternehmen, Übersichten und Bewertungen von Kontroversen, Business Involvement Screenings und weitere.

Anhand der Kombination aus internen ESG-Analysen, externen Daten sowie dem Austausch mit Unternehmen werden auf Basis der oben beschriebenen Quellen qualitative und quantitative Bewertungen erstellt, die zu einer Investmententscheidung führen. Relevante ESG-Themen werden offen innerhalb des Investment-Teams und im Dialog mit dem ESG Office diskutiert bzw. kontrolliert.

Teil der ESG-Integration sind außerdem unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben. Hierzu gehört unter anderem das sog. Engagement, also der direkte Dialog mit Unternehmen zu spezifischen ESG-Aspekten. Im Rahmen eines strukturierten Engagement-Prozesses werden existente und/oder potenzielle ESG-Kontroversen wie auch weitere ESG-relevante Aspekte angesprochen. Anhand dieses Engagements kann das Portfoliomanagement feststellen, ob ein Unternehmen/Emittent existierende und/oder potenzielle Probleme anerkennt und Strategien zur Lösung dieser, wie auch zur Identifikation von Opportunitäten im Bereich ESG/Nachhaltigkeit, entwickelt.

Praktiken guter Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, werden auf der Grundlage der folgenden Elemente der Anlagestrategie bewertet:

  • Anwendung normbasierter ESG-Ausschlusskriterien und Überwachung von ESG-Kontroversen mit dem Ausschluss von Unternehmen, die in direktem Zusammenhang mit anhaltenden besonders schwerwiegenden ESG-Kontroversen stehen, einschließlich zu Governance-Praktiken und Einhaltung internationaler Normen. 
  • Engagement mit Portfoliounternehmen, die mit schwerwiegenden ESG-Kontroversen in direktem Zusammenhang stehen.
  • ESG-Analyse auf der Grundlage von internem Research, Austausch mit den Unternehmen und Daten von externen ESG-Datenanbietern, u. a. zu Governance-Praktiken.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und damit der jeweilige mögliche Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte ist den Anlagerichtlinien zu entnehmen. Die Vermögensverwaltungs-Strategie allokiert in Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale sowie in Investitionen der Kategorie #2 Andere Investitionen.

Die Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfassen Investitionen der Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale.

Die Vermögensverwaltungs-Strategie kann sowohl direkte Risikopositionen gegenüber Unternehmen, in die investiert wird, in Form von Aktien, als auch indirekte Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, unter anderem in Form von aktienähnlichen Wertpapieren, Zertifikaten sowie Derivaten, eingehen. Zudem können liquide Mittel gehalten werden. Die Anlagestrategie sieht keine feste Mindest- oder Höchstquote für direkte oder indirekte Risikopositionen sowie liquide Mittel vor.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale, umfasst folgende Unterkategorien: Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fallen liquide Mittel sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken oder zur Portfoliobalancierung und -diversifizierung eingesetzt werden.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten eines externen Datenanbieters, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden intern definiert und regelmäßig überprüft.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das ESG Office, Portfoliomanagement, Compliance sowie interne Revision.

Methoden

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens legen wir fest, ob Investitionen, die mit bestimmten Produkten oder Aktivitäten in Verbindung stehen, getätigt werden sollen. Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. .

Durch regelmäßige automatisierte Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Die ESG-Chancen-und-Risiko-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern, einschließlich MSCI ESG Research.

Zur Sicherstellung der Datenqualität und zur Datenverarbeitung werden folgende Aktivitäten durchgeführt:

  • Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen.
  • Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.
  • Daten werden für Portfoliomanagement- und Überwachungszwecke automatisch in interne Systeme integriert.
  • Bei relevanten ESG-Kontroversen werden eine interne Analyse und Bewertung der zugrundeliegenden Daten/Informationen durchgeführt.
  • Als Teil der ESG-Chancen- und Risikoanalyse werden relevanter Daten/Informationen aus dem internen Research, dem Austausch mit den Unternehmen und Daten von externen ESG-Datenanbietern aggregiert.

Geschätzte Daten können erforderlich sein, z.B. wenn ein Unternehmen keine entsprechende Berichterstattung bereitstellt, und können direkt von Datenanbietern bezogen werden. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG Research geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter Investitionen abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Wenn der Verdacht besteht, dass derartige Falschdarstellungen vorliegen, führen wir eine interne Überprüfung durch und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit den Datenanbietern auf, um die Auswirkungen auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu begrenzen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der angewandten ESG-Ausschlusskriterien wird durch systemseitige Prüfung überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten eines externen Datenanbieters, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden intern definiert und regelmäßig überprüft. 

Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen. Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.

Mitwirkungspolitik

Teil der ESG-Integration in der Vermögensverwaltungs-Strategie sind unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben. Hierzu gehört unter anderem das sog. Engagement, also der direkte Dialog mit Unternehmen zu spezifischen ESG-Aspekten. Anhand dieses Engagements kann das Portfoliomanagement feststellen, ob ein Unternehmen/Emittent existierende und/oder potenzielle Probleme anerkennt und Strategien zur Lösung dieser, wie auch zur Identifikation von Opportunitäten im Bereich ESG/Nachhaltigkeit, entwickelt.

Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement/Mitwirkungs-Ansatz finden Sie in unseren öffentlich verfügbaren Richtlinien.

Änderungshistorie

01.01.2023
Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288.

15.10.2026            
Aktualisierung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen. Redaktionelle Anpassungen und Harmonisierung einzelner Formulierungen zur Sicherstellung der Konsistenz zwischen regulatorischen Veröffentlichungen und Präzisierung der Aufteilung der Investitionen.