Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Berenberg Multi Manager 50

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Gegenstand dieses Dokuments sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. Es handelt sich nicht um eine Marketingmitteilung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern.

Zusammenfassung

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den mehrheitlichen Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale konzentriert sich die Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investitionen angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandards sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf einer qualitativen und quantitativen Analyse der Zielfonds. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETPs/ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. 

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungsstrategie und damit der jeweilige mögliche Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte ist den Anlagerichtlinien zu entnehmen. Die Vermögensverwaltungsstrategie allokiert in Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale sowie in Investitionen der Kategorie #2 Andere Investitionen. Die Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfassen Investitionen der Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale.

Die Vermögensverwaltungsstrategie kann indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen, in die investiert wird, unter anderem in Form von aktien- und anleiheähnlichen Wertpapieren, insbesondere in Form von aktiven Fonds und ETFs, Alternative Investments, Zertifikaten sowie Derivaten, eingehen. Zudem können liquide Mittel gehalten werden. Die Anlagestrategie sieht keine feste Mindest- oder Höchstquote indirekte Risikopositionen sowie liquide Mittel vor.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird durch Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten, die durch einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern bereitgestellt werden. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird intern definiert und regelmäßig überprüft.

Methoden

Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETPs/ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein.

Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Prüfung von aktiven Zielfonds im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Analyse basierend auf Informationen von externen Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.
  • Methodologien, der bei ETPs/ETFs zugrunde liegenden Indizes.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Bei der Bewertung von aktiven Zielfonds und ETPs/ETFs sind wir von der akkuraten Übermittelung der Daten von den externen Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETPs/ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird intern definiert und regelmäßig überprüft.

Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den mehrheitlichen Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale konzentriert sich die Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investitionen angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandards sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf einer qualitativen und quantitativen Analyse der Zielfonds. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Fondsgesellschaften/Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETPs/ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die durch die ETPs/ETFs oder aktiven Drittfonds investiert wird, werden auf Basis der Methodik der jeweiligen Fondsgesellschaft/Asset Manager bewertet.

Darüber hinaus wird durch den Ausschluss von Unternehmen aus den mehrheitlichen aktiven Drittfonds und ETPs/ETFs, die gegen die „United Nations Global Compact Principles” verstoßen, ein Mindeststandard in der Unternehmensführung auf Portfolioebene sichergestellt.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungsstrategie und damit der jeweilige mögliche Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte ist den Anlagerichtlinien zu entnehmen. Die Vermögensverwaltungsstrategie allokiert in Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale sowie in Investitionen der Kategorie #2 Andere Investitionen. Die Investitionen der Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfassen Investitionen der Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale.

Die Vermögensverwaltungsstrategie kann indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen, in die investiert wird, unter anderem in Form von aktien- und anleiheähnlichen Wertpapieren, insbesondere in Form von aktiven Fonds und ETFs, Alternative Investments, Zertifikaten sowie Derivaten, eingehen. Zudem können liquide Mittel gehalten werden. Die Anlagestrategie sieht keine feste Mindest- oder Höchstquote für indirekte Risikopositionen sowie liquide Mittel vor.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale, umfasst folgende Unterkategorien: Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fallen liquide Mittel, sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken oder zur Portfoliobalancierung und -diversifizierung eingesetzt werden.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird durch Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten, die durch einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Fondsgesellschaften/Asset Managern bereitgestellt werden. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird intern definiert und regelmäßig überprüft.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das ESG Office, das Portfoliomanagement, Compliance sowie interne Revision.

Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETPs/ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein.

Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Fondsgesellschaften/Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird.

Durch regelmäßige Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Prüfung von aktiven Zielfonds im Rahmen qualitativer und quantitativer Analyse basierend auf Informationen von externen Fondsgesellschaften/Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.
  • Methodologien, der bei ETPs/ETFs zugrunde liegenden Indizes.

Zur Sicherstellung der Datenqualität und zur Datenverarbeitung werden folgende Aktivitäten durchgeführt:

Input von externen Fondsgesellschaften/Asset Managern zur Überprüfung aktiver Zielfonds im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Analyse wird über einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche gesammelt. Dieser Input wird anschließend in einer internen Datenbank dokumentiert, auf Vollständigkeit geprüft und im Rahmen der Analyse weiter ausgewertet. Bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen tauschen wir uns weiter mit den jeweiligen Fondsgesellschaften/Asset Managern aus und/oder reichern die Analyse mit weiteren extern erhobenen Informationen an.

Bei der Prüfung aktiver Zielfonds im Rahmen ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse erhalten wir die Daten direkt von den jeweiligen externen Fondsgesellschaften/Asset Managern, weshalb wir hier nicht auf geschätzte Daten zurückgreifen müssen. Bei der Prüfung von ETPs/ETFs greifen wir auf die Methodologien der Indizes zurück, die den ETPs/ETFs zugrunde liegen. Insofern diese auf geschätzte Daten, beispielsweise im Falle fehlender Bereitstellung entsprechender Berichterstattung, zurückgreifen, sind auch wir auf die geschätzten Daten indirekt angewiesen. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Bei der Bewertung von aktiven Zielfonds und ETPs/ETFs sind wir von der akkuraten Übermittelung der Daten von den externen Fondsgesellschaften/Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die angewandten ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETPs/ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Fondsgesellschaften/Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird intern definiert und regelmäßig überprüft.

Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. 
Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement/Mitwirkungs-Ansatz finden Sie in unseren öffentlich verfügbaren Richtlinien.

Änderungshistorie

01.01.2023           
Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288.

15.10.2026            
Aktualisierung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen. Redaktionelle Anpassungen und Harmonisierung einzelner Formulierungen zur Sicherstellung der Konsistenz zwischen regulatorischen Veröffentlichungen und Präzisierung der Aufteilung der Investitionen.