Liebe Kundin / lieber Kunde,
Sie haben Fragen zur Anlageberatung beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen die Anlageberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen bei der Anlageberatung zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
- Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen die Anlageberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung.
- Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
- Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sei bei einer Beschwerde haben.
- Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wie Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
- Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Ihre
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
1. Erläuterung unserer Dienstleistung
In diesem Teil erläutern wir Ihnen die Anlageberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Wir informieren Sie über die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise der Anlageberatung.
1.1 Was ist eine Anlageberatung?
In der Anlageberatung geben wir Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten.
Es gibt die folgenden Optionen:
- Kaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument zu kaufen.
- Verkaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument zu verkaufen.
- Halten: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument nicht zu verkaufen (sondern weiter zu halten).
- Nicht kaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument nicht zu kaufen.
Im Rahmen der Anlageberatung beachten wir Ihre finanzielle Situation und Ihre persönlichen Vorstellungen. Mit jeder Beratung erhalten Sie von uns eine Geeignetheitserklärung. Das ist ein Dokument, in dem wir erklären, wie unsere Empfehlung zu Ihnen passt.
Am Ende entscheiden Sie selbst, ob Sie unserer Empfehlung folgen möchten.
Bitte beachten Sie: Unsere Empfehlung gilt nur zum Zeitpunkt der Beratung. Wir überprüfen die Empfehlung später nur, wenn wir das vorher mit Ihnen vereinbart haben. Wenn Sie Finanzinstrumente gekauft haben, müssen Sie deren Entwicklung also selbst beobachten.
1.2 Was sind Finanzinstrumente?
Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
- Anteile an Investmentfonds
- Derivate
1.3 Wie ist der Ablauf der Anlageberatung?
Die Anlageberatung umfasst meist vier Schritte:
1. Terminvereinbarung: Sie vereinbaren mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch. Den Termin können Sie mit Ihrem Kundenbetreuer persönlich oder telefonisch vereinbaren. Das Gespräch findet persönlich in der Filiale, telefonisch oder per Videotelefonat statt.
2. Informationssammlung: Für die Anlageberatung brauchen wir bestimmte Angaben von Ihnen. Und zwar fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten und Ihren Wünschen zur Anlage Ihres Vermögens. Das ist gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Ihre Angaben dürfen wir Sie nicht beraten. Ihre Angaben helfen uns, Ihre Interessen und Bedürfnisse zu verstehen.
Die folgenden Angaben benötigen wir von Ihnen:
- Finanzielle Verhältnisse (Was ist Ihr Einkommen? Was sind Ihre Ausgaben? Was ist Ihr Vermögen?)
- Verlusttragfähigkeit (Welche finanziellen Verluste könnten Sie tragen?)
- Anlageziele (Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Zum Beispiel: langfristiger Vermögensaufbau)
- Anlagehorizont (Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen?)
- Risikobereitschaft (Welche finanziellen Risiken wollen Sie eingehen? Zum Beispiel: Wertschwankungen, Verluste)
- Nachhaltigkeitspräferenzen (Sollen Kriterien der Nachhaltigkeit bei der Anlage Ihres Vermögens berücksichtigt werden? Zum Beispiel: Investitionen, die zur Erreichung eines Umweltziels beitragen)
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten / Erfahrungen und Kenntnisse mit Dienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
3. Empfehlung: Auf der Grundlage Ihrer Angaben geben wir Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten. Wir geben Ihnen eine Empfehlung aber nur dann, wenn diese zu Ihren Angaben passt.
Sie bekommen von uns Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente, mündlich oder durch Informationsblätter. Beispiele für Informationsblätter sind das Produktinformationsblatt für Aktien und Anleihen oder Basisinformationsblätter für Investmentfonds.
4. Dokumentation: Im letzten Schritt bekommen Sie eine schriftliche Zusammenfassung zu unserer Empfehlung, die Geeignetheitserklärung. Diese Zusammenfassung umfasst unsere Empfehlung und eine Erklärung, wie diese zu Ihnen passt.
Am Ende entscheiden Sie selbst, ob Sie unserer Empfehlung folgen möchten.
1.4 Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Anlageberatung?
Für eine Anlageberatung zahlen Sie keine Entgelte an uns. Jedoch bekommen Sie von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die mit dem Kauf, dem Halten und dem Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein.
1.5 Gibt es eine Vertragslaufzeit?
Bei der Anlageberatung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit.
1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?
Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.
2. Ihre Möglichkeit bei einer Beschwerde
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
- persönlich, telefonisch oder schriftlich: Bei Ihrem Berater oder direkt an dem Sie betreuenden Standort
- schriftlich an: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Beschwerdemanagement, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde und Streitbeilegung finden Sie zu im Internet unter https://www.berenberg.de/rechtliche-hinweise/joh-berenberg-gossler-co-kg/
2.2 Außergerichtliche Streitbeilegung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Adresse: Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Fax: 030 1663-3169
E-Mail:schlichtung%40bdb.de
3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Das sind der Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen in der Anlageberatung:
Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten können Sie
- persönlich in einer unserer Geschäftsstellen,
- telefonisch oder
- per E-Mail
erteilen.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
- Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle: Persönliche Aushändigung in einer unserer Geschäftsstellen, Vorlesen lassen, Internetseite der Bank.
- Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.)
- Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Überschriften sind in einem Schriftschnitt der Schriftart „Thunder“ in verschiedenen Größen. Wie groß die Überschriften sind, hängt davon ab, Fließtexte stehen in der Schriftart „ES Peak“. Farblich wird darauf geachtet, einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe zu gewährleisten. Bei dieser Information steht schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen (dazu gehört auch diese Information):
- Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt, dass sie neben dem Lesen auf dem Bildschirm - mit veränderbarer Schriftgröße – vorgelesen werden können und der Verbraucher hierbei die Lautstärke anpassen können.
- Die Dokumente haben das Format PDF oder web-basiert. Dieses Format kann in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorische Kanäle zur Verfügung.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Kontaktdaten der MLBF sind:
Adresse:
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de