Liebe Kundin / lieber Kunde,
Sie haben Fragen zum beratungsfreien Geschäft beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im beratungsfreien Geschäft zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
- Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im beratungsfreien Geschäft.
- Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
- Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
- Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
- Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Ihre
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
1. Erläuterungen unserer Dienstleistungen
In diesem Teil erläutern wir Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert.
1.1 Was ist das beratungsfreie Geschäft?
Beratungsfreies Geschäft heißt: Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen anlegen wollen. Konkret geht es darum, wie Sie Ihr Vermögen in Form von Finanzinstrumenten (siehe 1.2) anlegen wollen. Der Name beratungsfreies Geschäft sagt schon: Wenn Sie uns einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten geben, beraten wir Sie vorher nicht. Wir überprüfen aber, ob Sie typische Risiken einschätzen können. Dazu fragen wir nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen. Eventuell denken wir, dass Sie die Risiken eines Auftrags nicht einschätzen können. Dann warnen wir Sie vorher. Sie können aber darauf bestehen, dass wir Ihren Auftrag trotzdem ausführen.
1.2 Was sind Finanzinstrumente?
Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor.
Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
- Anteile an Investmentfonds
- Derivate
1.3 Wie funktioniert das beratungsfreie Geschäft?
Für das beratungsfreie Geschäft mit Finanzinstrumenten benötigen Sie ein Depot und ein Verrechnungskonto.
Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahren wir Ihre Finanzinstrumente. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über Ihr Verrechnungskonto buchen wir alle Geldbeträge. Oft dient ein Zahlungskonto (auch: Girokonto) als Verrechnungskonto.
Wenn Sie Depot und Verrechnungskonto bei uns eröffnet haben, fragen wir Sie nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten beziehungsweise in der Nutzung von Dienstleistungen mit Wertpapieren (Wertpapierdienstleistungen). Hierzu füllen Sie zum Beispiel einen Fragebogen aus.
Danach können Sie bei uns Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten aufgeben. Ihre Aufträge können Sie uns auf verschiedenen Wegen übermitteln: persönlich in einer unserer Geschäftsstellen, per Telefon oder per E-Mail.
Wir führen Ihre Kaufaufträge nicht sofort aus. Zuvor müssen wir prüfen, ob die von Ihnen ausgewählten Finanzinstrumente für Sie angemessen sind. Das heißt: Wir prüfen, ob Sie die typischen Risiken der Finanzinstrumente verstehen. Für unsere Beurteilung nutzen wir die Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen.
Eventuell zeigt unsere Prüfung, dass das Finanzinstrument nicht zu Ihnen passt. Oder Sie haben uns die notwendigen Informationen nicht gegeben. In beiden Fällen warnen wir Sie zuvor. Danach entscheiden Sie, ob wir Ihren Auftrag trotzdem ausführen sollen.
Bevor wir Ihren Auftrag annehmen, bekommen Sie von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit dem Kauf und Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein. Die Kosteninformation heißt Ex-ante-Kostenausweis.
1.4 Wie werden Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausgeführt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausgeführt werden: Im beratungsfreien Geschäft unterscheidet man das Festpreisgeschäft (siehe 1.4.1), das Kommissionsgeschäft (siehe (1.4.2), die Abschlussvermittlung (siehe 1.4.3) und die Anlagevermittlung (siehe 1.4.4).
1.4.1 Festpreisgeschäft
Bei einem Festpreisgeschäft schließen Sie mit uns einen Kaufvertrag über ein bestimmtes Finanzinstrument ab. Der Preis ist dabei fest oder bestimmbar. Das heißt: Entweder ist der Preis genau festgelegt (fest) oder er kann nach klaren Kriterien berechnet werden (bestimmbar).
1.4.2 Kommissionsgeschäft
Bei einem Kommissionsgeschäft treten wir in unserem Namen, aber für Ihre Rechnung (auf Ihre Kosten) gegenüber anderen Marktteilnehmern auf. Das können zum Beispiel Anbieter von Finanzinstrumenten sein. Kommt ein Geschäft mit einem anderen Marktteilnehmer zustande, führt dieser Ihren Auftrag aus.
1.4.3 Abschlussvermittlung
Bei einer Abschlussvermittlung handeln wir in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung gegenüber Anbietern von Finanzinstrumenten. Sie schließen durch unsere Hilfe einen Vertrag mit dem Anbieter ab.
1.4.4 Anlagevermittlung
Bei einer Anlagevermittlung leiten wir als Bote einen Auftrag von Ihnen an einen Anbieter von Finanzinstrumenten weiter. Sie schließen dann selbst einen Vertrag mit dem Anbieter.
1.5 Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?
Wenn ein Auftrag von Ihnen ausgeführt wurde, bekommen Sie eine Wertpapier-Abrechnung. In der Wertpapier-Abrechnung finden Sie wesentliche Informationen über die Ausführung Ihres Auftrags. Wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte, informieren wir Sie darüber zeitnah.
Bei einem Kauf buchen wir die Finanzinstrumente in Ihr Depot ein. Bei einem Verkauf buchen wir sie aus. Gleichzeitig verbuchen wir eine Belastung oder eine Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto: Kaufen Sie Finanzinstrumente, belasten wir den Kaufpreis Ihrem Verrechnungskonto. Verkaufen Sie Finanzinstrumente, schreiben wir den Verkaufserlös Ihrem Verrechnungskonto gut (eventuell müssen wir dabei Steuern einbehalten). Kosten, die beim Kauf oder Verkauf entstanden sind, belasten wir Ihrem Verrechnungskonto.
Eventuell entspricht die Währung des Finanzinstruments nicht der Währung Ihres Verrechnungskontos. Dann nehmen wir eine Währungsumrechnung vor. Ein Beispiel: Das Finanzinstrument wird in US-Dollar gehandelt. Ihr Verrechnungskonto wird aber in Euro geführt. Dann rechnen wir den US-Dollar-Betrag in Euro um. So können wir den Betrag auf Ihrem Verrechnungskonto verbuchen oder belasten.
Sie bekommen regelmäßig Informationen darüber, welche Finanzinstrumente wir für Sie in Ihrem Depot verwahren und verwalten.
Zudem bekommen Sie jedes Jahr von uns eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich beim beratungsfreien Geschäft entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.
Wir sorgen dafür, dass Ihnen Erträge aus Ihren Finanzinstrumenten gutgeschrieben werden, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Wenn wir Aktien für Sie verwahren, unterstützen wir Sie dabei, dass Sie Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ausüben können.
Alle Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihnen bei der Kontoeröffnung.
1.6 Welche Kosten entstehen Ihnen beim beratungsfreien Geschäft?
Beim beratungsfreien Geschäft mit Finanzinstrumenten fallen verschiedene Kosten an, die Sie beachten sollten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Ausführung Ihrer Aufträge, für die Depotführung oder für eine Währungsumrechnung (siehe 1.5).
Informationen zu den einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
1.7 Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
Sie schließen den Depotvertrag mit uns auf unbestimmte Zeit ab. Sie können den Depotvertrag jederzeit kündigen, ohne dass Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen.
Für uns gilt gewöhnlich eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.
1.8 Gibt es ein Widerrufsrecht?
Sie können den Depotvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag als Fernabsatz-Geschäft oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurde, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.
Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.
2. Umgang der Bank mit Beschwerden
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
- persönlich, telefonisch oder schriftlich: Bei Ihrem Berater oder direkt an dem Sie betreuenden Standort
- schriftlich an: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Beschwerdemanagement, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde und Streitbeilegung finden Sie im Internet unter https://www.berenberg.de/rechtliche-hinweise/joh-berenberg-gossler-co-kg/
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung@bdb.de
3. Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Das sind der Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im beratungsfreien Geschäft:
Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten können Sie
- persönlich in einer unserer Geschäftsstellen,
- telefonisch oder
- per E-Mail
erteilen.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
- Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle: Persönliche Aushändigung in einer unserer Geschäftsstellen, Vorlesen lassen, Internetseite der Bank.
- Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.)
- Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Überschriften sind in einem Schriftschnitt der Schriftart „Thunder“ in verschiedenen Größen. Wie groß die Überschriften sind, hängt davon ab, Fließtexte stehen in der Schriftart „ES Peak“. Farblich wird darauf geachtet, einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe zu gewährleisten. Bei dieser Information steht schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen (dazu gehört auch diese Information):
- Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt, dass sie neben dem Lesen auf dem Bildschirm - mit veränderbarer Schriftgröße – vorgelesen werden können und der Verbraucher hierbei die Lautstärke anpassen können.
- Die Dokumente haben das Format PDF oder web-basiert. Dieses Format kann in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorische Kanäle zur Verfügung.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Kontaktdaten der MLBF sind:
Adresse: Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de