Liebe Kundin / lieber Kunde,
Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdiensten? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen garantieren, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
- Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste.
- Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
- Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
- Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
- Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Ihre
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
1. Erläuterungen unserer Dienstleistungen
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unserer Dienstleitungen wichtig sind.
1.1 Was ist ein Zahlungskonto
Ein Zahlungskonto (auch: Girokonto) ist ein Konto, über das Sie verschiedene Zahlungen (Zahlungsvorgänge) durchführen können. Die folgenden Zahlungsvorgänge sind zum Beispiel möglich:
- Sie können das Zahlungskonto für Geldeingänge nutzen, zum Beispiel Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Ihren Unterhalt.
- Sie können das Zahlungskonto für Bargeld-Einzahlungen und Bargeld-Auszahlungen nutzen.
- Und Sie können das Zahlungskonto für bargeldlose Zahlungsvorgänge nutzen (zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungen mit einer Zahlungskarte).
Überweisungen können Sie auch über das Online-Banking oder Ihre Mobiltelefon-App beauftragen. Wenn Sie diesen Weg nutzen wollen, müssen Sie das Online-Banking mit uns vereinbaren.
1.2 Was sind Zahlungsdienste?
Wir erbringen verschiedene Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto. Diese Dienstleistungen nennt man Zahlungsdienste. Wir bieten Ihnen die folgenden Zahlungsdienste an:
- Bargeld-Auszahlungen (siehe 1.4 und 1.9)
- Ausführung von Überweisungen (siehe 1.5)
- Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften (siehe 1.6)
- Zahlungsvorgänge mit der Debit-Zahlungskarte (siehe 1.7, 1.8 und 1.9, die Debit-Zahlungskarte heißt bei uns „girocard“)
1.3 Wie funktioniert die Kontoführung?
Wenn Sie Interesse an einem Zahlungskonto haben, müssen Sie mit uns einen Zahlungskontovertrag abschließen. Wir richten dann ein Zahlungskonto für Sie ein. Über Ihr Zahlungskonto können Sie uns Aufträge über Zahlungsdienste erteilen (zum Beispiel Bargeld-Einzahlungen, Bargeld-Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge). Wir erfüllen unsere vertragliche Pflicht, indem wir die entsprechenden Gutschriften und Belastungen auf Ihrem Zahlungskonto verbuchen. Sie können einen Kontoauszug abrufen, also eine Mitteilung über Ihre Zahlungsvorgänge und Ihren Kontostand. Auf dem Kontoauszug finden Sie alle Buchungen, die wir aufgrund Ihrer Zahlungsvorgänge durchgeführt haben. Zudem steht hier das aktuelle Ergebnis aus diesen Buchungen, der sogenannte Tagessaldo. Das ist Ihr Kontostand.
Wir führen das Zahlungskonto in laufender Rechnung. Man bezeichnet das Konto deshalb als Kontokorrent-Konto oder Kontokorrent. Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet. Das Ergebnis (Saldo) wird Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt.
1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung?
Wenn Sie Bargeld von Ihrem Zahlungskonto abheben wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Bargeld persönlich am Schalter bei unserem Kooperationspartner in Hamburg abheben. Oder Sie können Bargeld an Geldautomaten (Geldausgabe-Automaten) von anderen Banken abheben. Zum Bedienen der Geldausgabe-Automaten brauchen Sie Ihre girocard.
1.5 Wie funktioniert eine Überweisung?
Überweisung heißt: Ein Geldbetrag wird zulasten Ihres Kontos einem anderen Konto gutgeschrieben, das Sie ausgewählt haben. Das heißt: Sie erteilen uns den Auftrag, einen bestimmte Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu überweisen. Dann wird Ihr Zahlungskonto mit diesem Geldbetrag belastet. Und der Geldbetrag wird auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
Sie können uns eine Überweisung als Zahlungsauftrag über verschiedene Wege erteilen: Sie können einen Überweisungsvordruck in Papierform ausfüllen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen. Oder Sie können das Online-Banking oder Ihre Mobiltelefon-App nutzen.
Bei einem Überweisungsauftrag müssen Sie insbesondere die folgenden Angaben machen:
- Name des Zahlungsempfängers
- IBAN (Internationale Bank-Konto-Nummer)
- eventuell BIC (Bankidentifizierungscode)
- Geldbetrag in Euro oder in einer anderen Währung
Wir führen Ihren Überweisungsauftrag aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Überweisungsauftrag ist bei uns angekommen.
- Ihr Überweisungsauftrag ist autorisiert, zum Beispiel durch Ihre Unterschrift.
- Sie haben alle nötigen Angaben gemacht.
- Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. (Eine Kreditlinie ist eine festgelegte obere Grenze für einen Kredit, die Sie bei uns aufgenommen haben.)
Alle wichtigen Regelungen zur Überweisung finden Sie in den Bedingungen für den Überweisungsverkehr.
1.6 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift?
Eine SEPA-Basis-Lastschrift ist ein Standard für die Durchführung von Lastschriften innerhalb der Europäischen Union und für den Lastschrift-Verkehr mit anderen SEPA-Ländern (zum Beispiel Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland, Schweiz). SEPA steht für: Single Euro Payments Area. Eine Lastschrift ist ein Geldbetrag, der einem Konto belastet wird. Der Unterschied zur Überweisung ist: Der Zahlungsvorgang wird durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungsempfänger beauftragt seine Bank, einen bestimmten Geldbetrag zulasten Ihres Kontos einzuziehen. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.
Das Mandat hat zwei Funktionen: Das Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger, den Geldbetrag einzuziehen. Und das Mandat erlaubt uns als Bank, Ihr Zahlungskonto mit dem Geldbetrag zu belasten. Für die Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift ist erforderlich: Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. Ansonsten wird die Lastschrift an den Zahlungsempfänger zurückgegeben.
Sie können einer SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb einer Frist von 8 Wochen widersprechen. Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb einer Frist von 13 Monaten widersprechen. Die Frist beginnt jeweils, wenn Ihr Konto mit dem Lastschriftbetrag belastet wird. Wenn Sie einer Lastschrift widersprechen, schreiben wir grundsätzlich den Geldbetrag Ihrem Zahlungskonto wieder gut.
Alle wichtigen Regelungen zum Zahlungsdienst SEPA-Basis-Lastschrift finden Sie in den Bedingungen für die SEPA-Basis-Lastschrift.
1.7 Welche Funktionen hat die girocard?
Sie können beantragen, dass wir Ihnen eine girocard zu Ihrem Zahlungskonto zur Verfügung stellen.
Die Debit-Zahlungkarte hat die folgenden Funktionen:
- Bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen im Inland (Kassenterminals sind Geräte zum Lesen Ihrer girocard.)
- Bargeldgeld-Auszahlungen an Geldausgabe-Automaten von anderen Banken
Zum Schutz der girocard bekommen Sie von uns eine persönliche Geheimzahl (Personal Identification Number = PIN). Sie müssen dafür sorgen, dass keine andere Person die PIN kennt.
1.8 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der girocard?
Für bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie können Ihre girocard in das Kassenterminal einführen. Dann müssen Sie Ihre PIN eingeben.
- Sie können auch die Nahfeld-Kommunikation (Near Field Communication = NFC) nutzen. Dann müssen Sie Ihre girocard an das Kassenterminal heranhalten. Manchmal müssen Sie auch Ihre PIN eingeben, zum Beispiel bei größeren Geldbeträgen.
Der Zahlungsbetrag wird nach Verwendung der girocard zeitnah Ihrem Zahlungskonto belastet.
Alle wichtigen Regelungen zu Zahlungsdiensten aufgrund der girocard finden Sie in den Bedingungen für die girocard.
1.9 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung mit der girocard?
Sie können mit Ihrer girocard Bargeld von Ihrem Zahlungskonto an einem Geldausgabe-Automaten abheben. Die Voraussetzung ist, dass Ihr Konto ausreichend Guthaben hat. Am Geldausgabe-Automaten müssen Sie Ihre PIN eingeben. Der Geldbetrag der Bargeld-Auszahlung wird Ihrem Zahlungskonto zeitnah belastet.
Sollten Sie den Geldausgabe-Automaten einer anderen Bank im Inland nutzen, müssen Sie gewöhnlich ein Entgelt zahlen. Andere Banken im Inland zeigen Ihnen das Entgelt, das sie verlangt, im Automaten an. Sollten Sie den Geldausgabe-Automaten einer anderen Bank im Ausland nutzen, kann eine Bargeld-Auszahlung mit verschiedenen Kosten verbunden sein.
1.10 Welche Kosten entstehen für das Zahlungskonto und die Zahlungsdienste?
Für das Zahlungskonto, die Zahlungsdienste und gegebenenfalls die Bereitstellung der girocard fallen jeweils bestimmte Kosten an. Die einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Zinsen für geduldete Kontoüberziehungen richten sich nach den Regelungen, die wir mit Ihnen in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten haben. Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über die Höhe der Zinsen.
Alle fälligen Kosten und Zinsen werden Ihrem Zahlungskonto zum jeweiligen Rechnungsabschluss belastet.
1.11 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
Wir schließen mit Ihnen den Zahlungskontovertrag (Zahlungsdiensterahmenvertrag) und damit verbundene Verträge zu Zahlungsdiensten für unbestimmte Zeit ab. Sie können den jeweiligen Vertrag jederzeit kündigen. Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten. Nur wir als Bank müssen eine Kündigungsfrist einhalten, wenn wir den jeweiligen Vertrag mit ihnen kündigen wollen. Diese beträgt mindestens zwei Monate.
Allerdings gilt: Bei einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) gibt es grundsätzlich keine Kündigungsfrist, weder für Sie noch für uns als Bank. Die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund sind: Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher kann nicht zugemutet werden, dass Sie am Vertrag festhalten. Oder uns als Bank kann nicht zugemutet werden, dass wir am Vertrag festhalten.
1.12 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen?
Regelungen zu unseren Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto beziehungsweise zu unseren Zahlungsdiensten finden Sie im Zahlungskontovertrag und in den einzelnen Verträgen zu den Zahlungsdiensten. Zudem finden Sie weitere Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.13 Kann das Zahlungskonto vor Pfändungen geschützt werden?
Sie können von uns verlangen, dass wir Ihr Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto führen. Das gilt auch, wenn Ihr Zahlungskonto einen negativen Saldo aufweist. Bei einem negativen Saldo müssen Sie Ihr Zahlungskonto aber zukünftig auf Guthaben-Basis führen. Das heißt, dass Sie Ihr Konto zukünftig nicht mehr überziehen dürfen.
Bei einem Pfändungsschutzkonto besteht für Ihr Guthaben ein begrenzter Pfändungsschutz. Das heißt: Der Pfändungsschutz gilt nur für einen bestimmten Guthaben-Betrag, und zwar in Höhe eines pauschalen Freibetrags. Dieser sogenannte Sockelfreibetrag wird jährlich neu bestimmt. Sie können sich aber auch weitere pauschale Freibeträge bescheinigen lassen, die sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen richten. Dazu gehört zum Beispiel die Anzahl der Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen müssen. Wenn Sie von einer Pfändung betroffen sind, können Sie das Guthaben Ihres Zahlungskontos in Höhe des Freibetrags noch nutzen.
Sie dürfen in Deutschland nur ein Pfändungsschutzkonto haben.
1.14 Was ist ein Basiskonto?
Im Zahlungskontengesetz ist das Basiskonto geregelt. Es soll Verbrauchern und Verbraucherinnen in Deutschland den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen: Keiner soll ohne Zahlungskonto sein. Für ein Basiskonto gelten die folgenden Besonderheiten:
- Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen einen Basiskontovertrag abschließen, wenn sie zu den folgenden Personengruppen gehören: Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten; Personen ohne festen Wohnsitz; asylsuchende Personen; geduldete Personen (Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können). Die Personen dürfen kein anderes Zahlungskonto in Deutschland haben.
- Verbraucherinnen und Verbraucher können über ihr Basiskonto Aufträge über die oben erläuterten Zahlungsdienste erteilen (Bargeld-Auszahlungen bei unserem Kooperationspartner, Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften). Sie bekommen aber keine girocard.
- Verbraucherinnen oder Verbraucher können den Basiskontovertrag jederzeit kündigen. Banken können den Basiskontovertrag nur kündigen, wenn das Zahlungskontengesetz dies erlaubt.
Ansonsten gilt wie bei einem normalen Zahlungskonto: Verbraucherinnen und Verbraucher können jederzeit verlangen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto
geführt wird.
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
- persönlich, telefonisch oder schriftlich: Bei Ihrem Berater oder direkt an dem Sie betreuenden Standort
- schriftlich an: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Beschwerdemanagement, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde und Streitbeilegung finden Sie zu im Internet unter https://www.berenberg.de/rechtliche-hinweise/joh-berenberg-gossler-co-kg/
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung%40bdb.de
3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto beziehungsweise unserer Zahlungsdienste:
- Bargeld-Auszahlungen: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Bargeld abzuheben:
- Sie können Bargeld an Geldautomaten abheben. Geldautomaten haben verschiedene Zugangsmöglichkeiten: Diese verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel visuelle, sprachliche und tastbare Bedienungselemente. Dies gilt unter Umständen nicht für Geldautomaten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 betrieben wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
- Und Sie können Bargeld persönlich am Schalter unseres Kooperationspartners in Hamburg abheben, nachdem Sie das Geld vorher bei uns bestellt haben.
- Ausführung von Überweisungen: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Überweisungsaufträge zu erteilen:
- Sie können Überweisungsaufträge elektronisch erteilen, zum Beispiel über das Online-Banking oder Banking-App. Die elektronischen Zugangsmöglichkeiten verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur. Dies gilt unter Umständen nicht für elektronische Zugangskanäle, die bereits vor dem 28. Juni 2025 betrieben wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
- Und Sie können Überweisungsaufträge mit Hilfe von Überweisungsvordrucken in Papierform erteilen. Die Überweisungsvordrucke stellen wir in unseren Geschäftsstellen zur Verfügung.
- Informationen über das Zahlungskonto: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Informationen wie Kontostand und Zahlungsvorgänge (Gutschriften und Belastungen aufgrund von Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften …) über Ihr Zahlungskonto abzurufen:
- Sie können sich Informationen über Ihr Zahlungskonto per Post zusenden lassen.
- Und Sie können Informationen über Ihr Zahlungskonto elektronisch abrufen, zum Beispiel über das Online-Banking oder die Banking-App. Die elektronischen Zugangsmöglichkeiten verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur. Dies gilt unter Umständen nicht für elektronische Zugangskanäle, die bereits vor dem 28. Juni 2025 betrieben wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
- Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen: Sie können Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen barrierefrei nutzen. Das betrifft zum Beispiel: die Eingabe der PIN bei der Nutzung der Zahlungskarte.
- Banking-Apps: Banking-Apps verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur.
- girocard: Die girocard verfügt über tastbare Elemente. Sie können durch die tastbaren Elemente erkennen, dass es sich um die girocard handelt. Dies gilt unter Umständen nicht für eine girocard, die bereits vor dem 28. Juni 2025 ausgegeben wurde. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
- Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle: Persönliche Aushändigung in einer unserer Geschäftsstellen, Vorlesen lassen, Internetseite der Bank.
- Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.)
- Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Überschriften sind in einem Schriftschnitt der Schriftart „Thunder“ in verschiedenen Größen. Wie groß die Überschriften sind, hängt davon ab, Fließtexte stehen in der Schriftart „ES Peak“. Farblich wird darauf geachtet, einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe zu gewährleisten. Bei dieser Information steht schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen (dazu gehört auch diese Information):
- Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt, dass sie neben dem Lesen auf dem Bildschirm - mit veränderbarer Schriftgröße – vorgelesen werden können und der Verbraucher hierbei die Lautstärke anpassen können.
- Die Dokumente haben das Format PDF oder web-basiert. Dieses Format kann in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorische Kanäle zur Verfügung.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bankunternehmen werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Kontaktdaten der MLBF sind:
Adresse: Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de