Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung | Solidway 50 II & Solidway 80 II

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Gegenstand dieses Dokuments sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. Es handelt sich nicht um eine Marketingmitteilung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern.

a) Zusammenfassung

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den mehrheitlichen Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Das Portfolio strebt eine langfristige Wertsteigerung unter Berücksichtigung sozial und ökologisch verantwortlicher Investitionskriterien. Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale, konzentriert sich die Anlagestrategie des Fonds auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investments angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandard sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern.

Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Neben den ESG-Ausschlusskriterien können weitere ESG-Elemente im Portfolio umgesetzt werden. Zu jedem Zeitpunkt halten mindestens 80% der Anlagen die beschriebenen ESG-Ausschlusskriterien ein.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die durch die ETFs investiert wird, werden auf Basis der Methodik der jeweiligen Asset Manager bewertet. Darüber hinaus wird durch den Ausschluss von Unternehmen aus mindestens 80% der selektierten ETFs, die gegen die „United Nations Global Compact Principles” verstoßen, ein Mindeststandard in der Unternehmensführung auf Portfolioebene sichergestellt.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fallen die Kassehaltung. Darüber hinaus wird kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz für „Andere Investitionen“ angewandt

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Dafür wird eine regelmäßige Prüfung der Methodologien der Indizes vorgenommen, die den selektierten ETFs unterliegen.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision.

Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 80% des Portfoliowertes diesen Mindeststandard einhalten.

Die Prüfung der ETFs erfolgt im Rahmen der Erstinvestition. Dazu wird geprüft, ob das ETF die gesetzten Mindeststandards einhält. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab.

Durch regelmäßige Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Methodologien, der bei ETFs zugrunde liegenden Indizes.

Bei der Prüfung von ETFs greifen wir auf die Methodologien der Indizes zurück, die den ETFs zugrunde liegen. Insofern diese auf geschätzte Daten, beispielsweise im Falle fehlender Bereitstellung entsprechender Berichterstattung, zurückgreifen, sind auch wir auf die geschätzten Daten indirekt angewiesen. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Bei der Bewertung von ETFs sind wir von der akkuraten Übermittelung der Daten von den externen Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine eingehende Analyse der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen durch das Portfoliomanagement. Sowohl vor als auch nach Erwerb der Portfoliopositionen erfolgen entsprechende Prüfungen u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision je nach Zuständigkeitsbereich, um der Sorgfaltspflicht Rechnung zu tragen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive um für das Portfolio investierbar zu sein. Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 80% des Portfoliowertes diesen Mindeststandard einhalten.

Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie.

Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.


b) Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den mehrheitlichen Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

d) Anlagestrategie

Das Portfolio strebt eine langfristige Wertsteigerung unter Berücksichtigung sozial und ökologisch verantwortlicher Investitionskriterien. Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale, konzentriert sich die Anlagestrategie des Fonds auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investments angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandard sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern.

Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Neben den ESG-Ausschlusskriterien können weitere ESG-Elemente im Portfolio umgesetzt werden. Zu jedem Zeitpunkt halten mindestens 80% der Anlagen die beschriebenen ESG-Ausschlusskriterien ein.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die durch die ETFs investiert wird, werden auf Basis der Methodik der jeweiligen Asset Manager bewertet. Darüber hinaus wird durch den Ausschluss von Unternehmen aus mindestens 80% der selektierten ETFs, die gegen die „United Nations Global Compact Principles” verstoßen, ein Mindeststandard in der Unternehmensführung auf Portfolioebene sichergestellt.

e) Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1, ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale, umfasst: Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fällt die Kassehaltung.

f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Dafür wird eine regelmäßige Prüfung der Methodologien der Indizes vorgenommen, die den selektierten ETFs unterliegen.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision.

g) Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 80% des Portfoliowertes diesen Mindeststandard einhalten.

Die Prüfung der ETFs erfolgt im Rahmen der Erstinvestition. Dazu wird geprüft, ob das ETF die gesetzten Mindeststandards einhält. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab.

Durch regelmäßige Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

h) Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Methodologien, der bei ETFs zugrunde liegenden Indizes.

Bei der Prüfung von ETFs greifen wir auf die Methodologien der Indizes zurück, die den ETFs zugrunde liegen. Insofern diese auf geschätzte Daten, beispielsweise im Falle fehlender Bereitstellung entsprechender Berichterstattung, zurückgreifen, sind auch wir auf die geschätzten Daten indirekt angewiesen. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Bei der Bewertung von ETFs sind wir von der akkuraten Übermittelung der Daten von den externen Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

j) Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine eingehende Analyse der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen durch das Portfoliomanagement. Sowohl vor als auch nach Erwerb der Portfoliopositionen erfolgen entsprechende Prüfungen u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision je nach Zuständigkeitsbereich, um der Sorgfaltspflicht Rechnung zu tragen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive um für das Portfolio investierbar zu sein. Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 80% des Portfoliowertes diesen Mindeststandard einhalten.

k) Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie.

Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement/Mitwirkungs-Ansatz finden Sie in der öffentlich verfügbaren Berenberg Wealth and Asset Management Engagement Policy sowie im jährlichen Berenberg Wealth and Asset Management Active Ownership Report.

l) Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.