Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung | Berenberg Total Return

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Gegenstand dieses Dokuments sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. Es handelt sich nicht um eine Marketingmitteilung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern.

a) Zusammenfassung

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale, konzentriert sich die Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investments angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandards sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden.

Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zusätzlich werden auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters bei Einzeltitelinvestments alle Unternehmen identifiziert, die in besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen. Es können weitere ESG-Elemente, neben den Ausschlusskriterien und der ESG Kontroversen-Analyse, in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzt werden.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fallen die Kassehaltung sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken oder zur Portfoliobalancierung eingesetzt werden.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft.

Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Unternehmen und Staaten auf von Basis aktivitäts- und normbasierter Ausschlusskriterien ausgeschlossen. Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zusätzlich werden auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters bei Einzeltitelinvestments alle Unternehmen identifiziert, die direkt in anhaltende besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Regelmäßige Prüfung von aktiven Zielfonds im Rahmen ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse basierend auf Informationen von externen Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Wenn der Verdacht besteht, dass derartige Falschdarstellungen vorliegen, führen wir eine interne Überprüfung durch und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit den Datenanbietern auf, um die Auswirkungen auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu begrenzen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der Berenberg ESG Ausschlusskriterien wird unter anderem durch systemseitige Prüfung überwacht.

Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen.

Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie.

Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

b) Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

d) Anlagestrategie

Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale, konzentriert sich die Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investments angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandards sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden.

Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zusätzlich werden auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters bei Einzeltitelinvestments alle Unternehmen identifiziert, die in besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen. Es können weitere ESG-Elemente, neben den Ausschlusskriterien und der ESG Kontroversen-Analyse, in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzt werden.

Praktiken guter Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, werden auf der Grundlage der folgenden Elemente der Anlagestrategie bewertet:

  • Anwendung normbasierter ESG-Ausschlusskriterien und Überwachung von ESG-Kontroversen mit dem Ausschluss von Unternehmen, die in direktem Zusammenhang mit anhaltenden besonders schwerwiegenden ESG-Kontroversen stehen, einschließlich zu Governance-Praktiken und Einhaltung internationaler Normen auf Grundlage der Berenberg Wealth and Asset Management ESG-Grundsätze und ESG-Ausschlusskriterien.

e) Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1, ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale, umfasst: Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fällt die Kassehaltung.

f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision.

g) Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Unternehmen und Staaten auf Basis von aktivitäts- und normbasierter Ausschlusskriterien ausgeschlossen. Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zusätzlich werden auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters bei Einzeltitelinvestments alle Unternehmen identifiziert, die direkt in anhaltende besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen.

Durch regelmäßige automatisierte Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

h) Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Regelmäßige Prüfung von aktiven Zielfonds im Rahmen ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse basierend auf Informationen von externen Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.

Zur Sicherstellung der Datenqualität und zur Datenverarbeitung werden folgende Aktivitäten durchgeführt:

  • Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen.
  • Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.
  • Daten werden für Portfoliomanagement- und Überwachungszwecke automatisch in interne Systeme integriert.
  • Bei relevanten ESG-Kontroversen werden eine interne Analyse und Bewertung der zugrundeliegenden Daten/Informationen durchgeführt.
  • Input von externen Asset Managern zur Überprüfung aktiver Zielfonds im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse wird über einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche gesammelt. Dieser Input wird anschließend in einer internen Datenbank dokumentiert, auf Vollständigkeit geprüft und im Rahmen der Analyse weiter ausgewertet. Bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen tauschen wir uns weiter mit den jeweiligen Asset Managern aus und/oder reichern die Analyse mit weiteren extern erhobenen Informationen an.

Geschätzte Daten können erforderlich sein, z.B. wenn ein Unternehmen keine entsprechende Berichterstattung bereitstellt, und können direkt von Datenanbietern bezogen werden. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Wenn der Verdacht besteht, dass derartige Falschdarstellungen vorliegen, führen wir eine interne Überprüfung durch und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit den Datenanbietern auf, um die Auswirkungen auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu begrenzen.

Bei der Bewertung von aktiven Zielfonds sind wir von der akkuraten Übermittelung der Daten von den externen Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

j) Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der Berenberg ESG Ausschlusskriterien wird unter anderem durch systemseitige Prüfung überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft. Die Festlegung der ESG Ausschlusskriterien erfolgt durch das ESG-Komitee, welche das ESG-Leitungs- und Kontrollorgan im Wealth and Asset Management bildet und sich aus Mitgliedern und Führungskräften des Berenberg Wealth and Asset Management zusammensetzt.

Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen. Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.

k) Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie.

Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement/Mitwirkungs-Ansatz finden Sie in der öffentlich verfügbaren Berenberg Wealth and Asset Management Engagement Policy sowie im jährlichen Berenberg Wealth and Asset Management Active Ownership Report.

l) Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.