Ankauf von Staatsanleihen: Der Irrtum der Richter

MAKRO Konjunktur: Der Ausblick auf das kurzfristige Auf und Ab der Wirtschaft.

In seinem Urteil über das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen in den vergangenen fünf Jahren kam das Bundesverfassungsgericht am 5. Mai zu einem schwerwiegenden Ergebnis: Die EZB und der Europäische Gerichtshof, der das Programm für rechtens erklärt hat, haben das deutsche Grundgesetz verletzt. Sie haben sich Kompetenzen angemaßt, die ihnen nicht zustehen. Das Urteil ist zu respektieren. Aber das ändert nichts daran, dass es ökonomisch gesehen mehr als fragwürdig ist. Es beruht auf einem unvollständigen und somit falschen Verständnis von Geldpolitik. Deutschland begibt sich in einen potenziell gefährlichen Konflikt mit Europa, der zumindest aus volkswirtschaftlicher Sicht völlig unnötig ist.