Mit einer Treuhandstiftung philanthropisches Engagement flexibel gestalten

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Was sind die Merkmale einer Treuhandstiftung?


Hohe Flexibilität, schlanke Struktur – das sind die zentralen Vorzüge einer Treuhandstiftung.

Beim jüngsten Berenberg Stiftungs-Talk fassten unsere Referenten Dr. Jasmin Gharsi-Krag und Mattheo Ens (Deutsches Stiftungszentrum) die Merkmale der Treuhandstiftung zusammen.

Grundlage einer nichtrechtsfähigen Treuhandstiftung ist ein Treuhandvertrag oder eine Auflagenschenkung. Bei letzterer überträgt der Stifter das Vermögen an den Treuhänder unter der Bedingung, dass dieser es entsprechend der Satzung verwaltet. Darin ist unter anderem definiert, für welchen Zweck das Kapital genutzt werden soll. Denkbar ist alles, was nach Abgabenordnung als gemeinnützig steuerbegünstigt anerkannt werden kann. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur, Sport, Soziales sowie Umwelt- und Klimaschutz.

Anders als bei rechtsfähigen Stiftungen lässt sich die Satzung bei Treuhandstiftungen relativ einfach ändern. Da sie nicht unter §§ 80 ff. BGB fallen, ist dafür keine Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht nötig. So lässt sich eine Stiftung mit Fokus auf Kapitalerhalt, bei der die Mittel zur Finanzierung ihrer gemeinnützigen Arbeit aus den Anlageerträgen stammen, problemlos in eine Verbrauchsstiftung umwandeln, bei der das gesamte Kapital verwendet werden kann. Außerdem lassen sich zum Beispiel zwei Stiftungen zusammenlegen, denen es jeweils allein an finanzieller Kraft mangeln würde. Ebenfalls zur Flexibilität trägt bei, dass der Treuhänder bei Bedarf gewechselt und die Treuhandstiftung auch in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt werden kann.

Die Satzung von Treuhandstiftungen lässt sich relativ einfach anpassen.

In Verbindung mit der Tatsache, dass für ihre Gründung kein bestimmtes Anfangskapital benötigt wird, eignet sich eine nichtrechtsfähige Stiftung aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit gut für den Einstieg ins Stiftungswesen: Sie kann bereits errichtet werden, wenn noch nicht feststeht, wie viel Vermögen schließlich einfließen soll. Eine Treuhandstiftung ist zudem eine interessante Lösung für alle, die bei ihrem philanthropischen Engagement ihre Privatsphäre gewahrt wissen möchten. Aktuell müssen die Stifter gemeinnütziger Treuhandstiftungen nicht im Transparenzregister eingetragen werden.

Die Gründung einer Treuhandstiftung kann aus verschiedenen Gründen auch für bestehende rechtsfähige Stiftungen eine sinnvolle Option sein: Sie können dadurch ihren Einfluss und ihre philanthropischen Aktivitäten erweitern, bestimmte Vermögenswerte besser verwalten und ebenfalls von der höheren Flexibilität profitieren.

Für welche Zwecke sich eine nichtrechtsfähige Stiftung besser eignet als ihr rechtsfähiges Pendant, lässt sich nicht pauschal sagen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass es sich bei ihr um kein rechtsfähiges Subjekt handelt. Sie muss über den Treuhänder handeln. Das heißt: Im Namen einer Treuhandstiftung eine größere Veranstaltung mit Aufwendungen, beispielsweise für die Lokalität oder das Catering zu organisieren, ist grundsätzlich möglich. Es bedarf jedoch eines gewissen Abstimmungsaufwands zwischen den Gremien und dem Treuhänder. Daher eignen sie sich besser für Förderstiftungen, die Mittel einsammeln und unter anderem an Universitäten, Lehrstühle oder andere Organisationen weitergeben, die diese dann wiederum operativ nutzen.

Die Vorteile von Treuhandstiftungen im Überblick:

  1. Einfache Gründung

    Es ist keine bestimmte Mindestsumme nötig, um eine Treuhandstiftung ins Leben zu rufen. Darüber hinaus nimmt die Gründung weniger Zeit in Anspruch als bei einer rechtsfähigen Stiftung.

  2. Steuerliche Vorteile

    Treuhandstiftungen werden steuerlich genauso behandelt wie rechtsfähige Stiftungen. Zuwendungen können von der Steuer abgesetzt werden.

  3. Hohe Flexibilität

    Bei Treuhandstiftungen lassen sich die Mittel flexibel verwalten und nutzen. Die Satzung kann ohne Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht angepasst werden.

Bei der Einwerbung von Spenden oder anderen Zuwendungen kommt nichtrechtsfähigen Stiftungen zugute, dass sie steuerlich genauso behandelt werden wie klassische Stiftungen. Sie können Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wodurch entsprechend § 10b Einkommensteuergesetz der Steuerabzug ermöglicht wird. Damit eignen sie sich auch zum Fundraising. Eine weitere Finanzierungsquelle können Erbschaften sein. Eine nachträgliche Befreiung von der Erbschaftssteuer ist ebenfalls möglich, falls sich der steuerpflichtige Nachlassempfänger zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, das Kapital einer gemeinnützigen Stiftung zur Verfügung zu stellen.

Fazit:

Eine Treuhandstiftung bietet dem Stifter vielseitige und wirksame Möglichkeiten, sich philanthropisch zu engagieren. Sie lässt sich ohne hohe Einstiegssummen schnell gründen. Durch die Wahl eines kompetenten Treuhänders kann der Stifter sicherstellen, dass das Stiftungsvermögen effizient verwaltet wird. Gleichzeitig wird er von Verwaltungsaufgaben entlastet. Dabei kommt die Stiftung in den Genuss der gleichen steuerlichen Vorteile, die für rechtsfähige Stiftungen gelten.

Duus Stefan
Stefan Duus
Leiter Kompetenzteam Stiftungen & NPOs
Telefon +49 40 350 60-361