Zur Zukunft der Abgeltungssteuer

Wie entwickeln sich Wirtschaft und Gesellschaft auf lange Sicht?

Im Jahr 2009 wurde die sogenannte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Seitdem werden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einheitlich mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert.1 Zuvor unterlagen Kapitalerträge der Einkommensteuer und wurden somit prinzipiell genauso hoch besteuert wie Arbeitseinkommen. Steuerzahler, deren Steuersatz über 25 % liegt, werden durch die Abgeltungsteuer entlastet. Für Steuerzahler mit einem geringeren Steuersatz besteht ein Veranlagungswahlrecht. Ihre Kapitalerträge werden durch die Abgeltungsteuer somit nicht höher besteuert als ihre Arbeitseinkommen.

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