Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung | Berenberg Fondsstrategie 3

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Gegenstand dieses Dokuments sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. Es handelt sich nicht um eine Marketingmitteilung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern.

a) Zusammenfassung

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den mehrheitlichen Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale, konzentriert sich die Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investments angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandards sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse der Zielfonds. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab.

Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Neben den ESG-Ausschlusskriterien können weitere ESG-Elemente im Portfolio umgesetzt werden.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die durch die ETFs oder aktiven Drittfonds investiert wird, werden auf Basis der Methodik der jeweiligen Asset Manager bewertet.

Darüber hinaus wird durch den Ausschluss von Unternehmen aus den mehrheitlichen aktiven Drittfonds und ETFs, die gegen die „United Nations Global Compact Principles” verstoßen, ein Mindeststandard in der Unternehmensführung auf Portfolioebene sichergestellt.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fallen die Kassenhaltung. Darüber hinaus wird kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz für „Andere Investitionen“ angewandt.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten, die durch einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern bereitgestellt werden. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office sowie das Portfoliomanagement definiert und regelmäßig überprüft.

Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Zielfonds erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein.

Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet in regelmäßigen Abständen eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird.

Durch regelmäßige Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Regelmäßige Prüfung von aktiven Zielfonds im Rahmen ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse basierend auf Informationen von externen Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.
  • Methodologien, der bei ETFs zugrunde liegenden Indizes.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Bei der Bewertung von aktiven Zielfonds und ETFs sind wir von der akkuraten Übermittelung der Daten von den externen Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Zielfonds erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet in regelmäßigen Abständen eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office sowie das Portfoliomanagement definiert und regelmäßig überprüft.

Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie.

Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

b) Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den mehrheitlichen Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

d) Anlagestrategie

Zur Erfüllung der beworbenen Merkmale, konzentriert sich die Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie auf ESG-Ausschlusskriterien, die auf mögliche Investments angewandt werden, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandards sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse der Zielfonds. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab.

Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Neben den ESG-Ausschlusskriterien können weitere ESG-Elemente im Portfolio umgesetzt werden.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die durch die ETFs oder aktiven Drittfonds investiert wird, werden auf Basis der Methodik der jeweiligen Asset Manager bewertet.

Darüber hinaus wird durch den Ausschluss von Unternehmen aus den mehrheitlichen aktiven Drittfonds und ETFs, die gegen die „United Nations Global Compact Principles” verstoßen, ein Mindeststandard in der Unternehmensführung auf Portfolioebene sichergestellt.

e) Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1, ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale, umfasst: Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fällt die Kassehaltung.

f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten, die durch einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern bereitgestellt werden. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office sowie das Portfoliomanagement definiert und regelmäßig überprüft.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision.

g) Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Zielfonds erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein.

Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet in regelmäßigen Abständen eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird.

Durch regelmäßige Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

h) Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Regelmäßige Prüfung von aktiven Zielfonds im Rahmen ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse basierend auf Informationen von externen Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.
  • Methodologien, der bei ETFs zugrunde liegenden Indizes.

Zur Sicherstellung der Datenqualität und zur Datenverarbeitung werden folgende Aktivitäten durchgeführt:

Input von externen Asset Managern zur Überprüfung aktiver Zielfonds im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse wird über einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche gesammelt. Dieser Input wird anschließend in einer internen Datenbank dokumentiert, auf Vollständigkeit geprüft und im Rahmen der Analyse weiter ausgewertet. Bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen tauschen wir uns weiter mit den jeweiligen Asset Managern aus und/oder reichern die Analyse mit weiteren extern erhobenen Informationen an.

Bei der Prüfung aktiver Zielfonds im Rahmen ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse erhalten wir die Daten direkt von den jeweiligen externen Asset Managern, weshalb wir hier nicht auf geschätzte Daten zurückgreifen müssen. Bei der Prüfung von ETFs greifen wir auf die Methodologien der Indizes zurück, die den ETFs zugrunde liegen. Insofern diese auf geschätzte Daten, beispielsweise im Falle fehlender Bereitstellung entsprechender Berichterstattung, zurückgreifen, sind auch wir auf die geschätzten Daten indirekt angewiesen. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Bei der Bewertung von aktiven Zielfonds und ETFs sind wir von der akkuraten Übermittelung der Daten von den externen Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

j) Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien für aktive Drittfonds und ETFs setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Zielfonds erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Prüfung aktiver Zielfonds erfolgt im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse. Kernelement ist ein intern entwickelter Fragebogen und persönliche Gespräche mit den Asset Managern der eingesetzten Zielfonds. Zusätzlich runden Nachhaltigkeitsbewertungen anerkannter externer Agenturen den Prozess ab. Es findet in regelmäßigen Abständen eine standardisierte und systematische Auswertung der gesammelten Informationen statt, auf deren Basis ein interner Score erstellt wird. Der Fragebogen zur Erhebung der Daten wird durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office sowie das Portfoliomanagement definiert und regelmäßig überprüft.

k) Mitwirkungspolitik

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen und sozialen Anlagestrategie dieser Vermögensverwaltungs-Strategie.

Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement/Mitwirkungs-Ansatz finden Sie in der öffentlich verfügbaren Berenberg Wealth and Asset Management Engagement Policy sowie im jährlichen Berenberg Wealth and Asset Management Active Ownership Report.

l) Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.