Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung | Berenberg Sustainable Income 2

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Gegenstand dieses Dokuments sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. Es handelt sich nicht um eine Marketingmitteilung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern.

a) Zusammenfassung

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

Anlagestrategie

Die Vermögensverwaltungs-Strategie strebt eine langfristige Wertsteigerung unter Berücksichtigung sozial und ökologisch verantwortlicher Investitionskriterien an. Die Investitionen erfolgen ausschließlich in Titel, welche die Berenberg-Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. ESG-Faktoren werden in die Investitionsentscheidungen integriert, um ein effizientes Risikomanagement sicherzustellen und eine langfristig nachhaltige Rendite zu erwirtschaften.

Im Rahmen des Investmentprozesses werden qualitative und quantitative ESG-Daten, sowohl aus Bottom-Up- als auch aus Top-Down-Perspektive, verschiedenen Quellen kombiniert, z.B. detaillierter Austausch mit dem Unternehmensmanagement, Gutachten von Branchenexperten oder Research von externen Datenanbietern.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fallen die Kassehaltung sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken oder zur Portfoliobalancierung eingesetzt werden.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft.

Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Unternehmen und Staaten auf Basis von aktivitäts- und normbasierter Ausschlusskriterien ausgeschlossen. Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zusätzlich werden auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters bei Einzeltitelinvestments alle Unternehmen identifiziert, die direkt in anhaltende besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Die ESG-Chancen- und Risiko- sowie Impact-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern, einschließlich MSCI ESG Research und weiterer, wie RepRisk.
  • Regelmäßige Prüfung von aktiven ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse basierend auf Informationen von externen Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Wenn der Verdacht besteht, dass derartige Falschdarstellungen vorliegen, führen wir eine interne Überprüfung durch und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit den Datenanbietern auf, um die Auswirkungen auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu begrenzen.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der Berenberg ESG Ausschlusskriterien wird unter anderem durch systemseitige Prüfung überwacht.

Im Falle schwerwiegender ESG Kontroversen auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters tritt das Portfoliomanagement in direktes Engagement mit dem Unternehmen, sowohl im Falle bestehender Holdings als auch im Falle potenzieller neuer Investments, um die Kontroverse mit dem Unternehmen zu analysieren und darauf basierend eine finale Investmententscheidung zu treffen

Die ESG-Chancen-und-Risiko-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern. Neben der ESG-Compliance bleibt die langfristige Rentabilität der entscheidende Auswahlfaktor.

Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen.

Mitwirkungspolitik

Teil der ESG-Integration in der Vermögensverwaltungs-Strategie sind unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben.

Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

b) Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Diese Vermögensverwaltungs-Strategie bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

In den Anlageentscheidungen werden ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, wie bspw. Klimawandel und Umweltverschmutzung im Bereich Umwelt, sowie Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit im Bereich Soziales. Darüber hinaus werden Aspekte im Bereich Unternehmensführung berücksichtigt.

d) Anlagestrategie

Die Vermögensverwaltungs-Strategie strebt eine langfristige Wertsteigerung unter Berücksichtigung sozial und ökologisch verantwortlicher Investitionskriterien an. Die Investitionen erfolgen ausschließlich in Titel, welche die Berenberg-Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. ESG-Faktoren werden in die Investitionsentscheidungen integriert, um ein effizientes Risikomanagement sicherzustellen und eine langfristig nachhaltige Rendite zu erwirtschaften.

Im Rahmen des Investmentprozesses werden qualitative und quantitative ESG-Daten, sowohl aus Bottom-Up- als auch aus Top-Down-Perspektive, aus den folgenden Quellen kombiniert:

  • Regelmäßige aktive Auseinandersetzung und detaillierter Austausch mit dem Unternehmensmanagement
  • Unternehmensveröffentlichungen (z.B. Nachhaltigkeitsreports) und unabhängig beauftragte Studien
  • Gutachten von Branchenexperten sowie Einschätzungen der Medien und anderer öffentlich zugänglicher Quellen
  • Zudem wird auf Research von externen Datenanbietern zurückgegriffen, dabei unter anderem auf:
    • Gegenüberstellungen der ESG-Bewertungen bzw. -Daten mit vergleichbaren Unternehmen
    • ESG-Reports zu Unternehmen
    • Übersichten und Bewertungen von Kontroversen
    • Corporate Governance Heat Maps
    • Business Involvement Screenings

Im ersten Schritt werden ESG-Ausschlusskriterien auf mögliche Investments angewandt, um die Einhaltung von ESG-Mindeststandards sicherzustellen. Die Auswertung basiert auf Research von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden.

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Unternehmen ausgeschlossen, die mit bestimmten Produkten oder Aktivitäten in Verbindung gebracht werden. Hierzu zählen unter anderem: kontroverse Waffen, konventionelle Waffen und Rüstungsindustrie, Kohleabbau und -verstromung, Nuklearenergie, sog. Unconventional Oil & Gas, Tabak oder Pornographie. Darüber hinaus werden Unternehmen ausgeschlossen, die gegen die „United Nations Global Compact Principles“ (UNGC) oder die „International Labor Organization (ILO) Convention“ verstoßen. ESG-Kriterien werden auch bei der Selektion und Anlage in Staatsanleihen berücksichtigt. Es werden unter anderem grundsätzlich Länder ausgeschlossen, die sich nicht an die internationalen Umweltabkommen Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaabkommen oder Basler Übereinkunft halten, bzw. diese nicht ratifiziert haben. Zudem werden Länder ausgeschlossen, die ihre Elektrizität zu einem wesentlichen Teil aus Nuklearenergie beziehen. Von einem Investment ausgeschlossen sind ebenfalls Länder, in denen keine politische Stabilität oder mangelnde Religionsfreiheiten herrschen. Länder, die nach wie vor die Todesstrafe praktizieren, sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Berenberg-ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen und Staaten erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein.

Anhand einer Kombination aus internen ESG-Analysen sowie externen Daten werden auf Basis der oben beschriebenen Quellen qualitative und quantitative Bewertungen erstellt, die zu einer Investmententscheidung führen.

Teil der ESG-Integration sind außerdem unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben. Hierzu gehört unter anderem das sog. Engagement, also der direkte Dialog mit Unternehmen zu spezifischen ESG-Aspekten. Im Rahmen eines strukturierten Engagement-Prozesses werden existente und/oder potenzielle ESG-Kontroversen wie auch weitere ESG-relevante Aspekte angesprochen. Anhand dieses Engagements kann das Portfoliomanagement feststellen, ob ein Unternehmen/Emittent existierende und/oder potenzielle Probleme anerkennt und Strategien zur Lösung dieser, wie auch zur Identifikation von Opportunitäten im Bereich ESG/Nachhaltigkeit, entwickelt.

Praktiken guter Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, werden auf der Grundlage der folgenden Elemente der Anlagestrategie bewertet:

  • Anwendung normbasierter ESG-Ausschlusskriterien und Überwachung von ESG-Kontroversen mit dem Ausschluss von Unternehmen, die in direktem Zusammenhang mit anhaltenden besonders schwerwiegenden ESG-Kontroversen stehen, einschließlich zu Governance-Praktiken und Einhaltung internationaler Normen auf Grundlage der Berenberg Wealth and Asset Management ESG-Grundsätze und ESG-Ausschlusskriterien
  • Engagement mit Portfoliounternehmen, die mit schwerwiegenden ESG-Kontroversen verbunden sind auf Grundlage der Berenberg Wealth and Asset Management Engagement-Grundsätze
  • ESG-Analyse auf der Grundlage von internem Research, Austausch mit den Unternehmen und Daten von externen ESG-Datenanbietern, u. a. zu Governance-Praktiken

e) Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern diese direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den jeweiligen Anlagerichtlinien zu entnehmen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1, ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale, umfasst: Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Unter die Kategorie „Andere Investitionen“ fällt die Kassehaltung.

f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird unter anderem durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision.

g) Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Unternehmen und Staaten auf von Basis von aktivitäts- und normbasierter Ausschlusskriterien ausgeschlossen. Die Berenberg ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, um für das Portfolio investierbar zu sein. Zusätzlich werden auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters bei Einzeltitelinvestments alle Unternehmen identifiziert, die direkt in anhaltende besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen.

Durch regelmäßige automatisierte Prüfung der Einhaltung der bindenden Elemente der Anlagestrategie und darauf basierender Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, ob die geförderten sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt wurden.

h) Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Die ESG-Chancen- und Risiko- sowie Impact-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern, einschließlich MSCI ESG Research und weiterer, wie RepRisk.
  • Regelmäßige Prüfung von aktiven Zielfonds im Rahmen ganzheitlicher qualitativer und quantitativer Analyse basierend auf Informationen von externen Asset Managern, gesammelt in intern entwickeltem Fragebogen und persönlichen Gesprächen, sowie Nachhaltigkeitsbewertungen externer Agenturen.

Zur Sicherstellung der Datenqualität und zur Datenverarbeitung werden folgende Aktivitäten durchgeführt:

  • Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen.
  • Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.
  • Daten werden für Portfoliomanagement- und Überwachungszwecke automatisch in interne Systeme integriert.
  • Bei relevanten ESG-Kontroversen werden eine interne Analyse und Bewertung der zugrundeliegenden Daten/Informationen durchgeführt.
  • Input von externen Asset Managern zur Überprüfung aktiver Zielfonds im Rahmen einer ganzheitlichen qualitativen und quantitativen Analyse wird über einen intern entwickelten Fragebogen und persönliche Gespräche gesammelt. Dieser Input wird anschließend in einer internen Datenbank dokumentiert, auf Vollständigkeit geprüft und im Rahmen der Analyse weiter ausgewertet. Bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen tauschen wir uns weiter mit den jeweiligen Asset Managern aus und/oder reichern die Analyse mit weiteren extern erhobenen Informationen an.
  • Als Teil der ESG-Chancen- und Risiko- sowie Impact-Analyse werden relevanter Daten/Informationen aus dem internen Research, dem Austausch mit den Unternehmen und Daten von externen ESG-Datenanbietern aggregiert.

Geschätzte Daten können erforderlich sein, z.B. wenn ein Unternehmen keine entsprechende Berichterstattung bereitstellt, und können direkt von Datenanbietern bezogen werden. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Wenn der Verdacht besteht, dass derartige Falschdarstellungen vorliegen, führen wir eine interne Überprüfung durch und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit den Datenanbietern auf, um die Auswirkungen auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu begrenzen.

Bei der Bewertung von aktiven Zielfonds sind wir auf die akkurate Übermittelung der Daten von den externen Asset Managern abhängig. Hier führen wir stichprobenartig Plausibilitätstests durch und verifizieren die Angaben in persönlichen Gesprächen.

j) Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen abhängig von den in der Vermögensverwaltungs-Strategie umgesetzten ESG-Elementen.

Die Berenberg ESG Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der Berenberg ESG Ausschlusskriterien wird unter anderem durch systemseitige Prüfung überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft. Die Festlegung der ESG Ausschlusskriterien erfolgt durch das ESG-Komitee, welche das ESG-Leitungs- und Kontrollorgan im Wealth and Asset Management bildet und sich aus Mitgliedern und Führungskräften des Berenberg Wealth and Asset Management zusammensetzt.

Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen. Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.

k) Mitwirkungspolitik

Teil der ESG-Integration in der Vermögensverwaltungs-Strategie sind unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben. Hierzu gehört unter anderem das sog. Engagement, also der direkte Dialog mit Unternehmen zu spezifischen ESG-Aspekten. Im Rahmen eines strukturierten Engagement-Prozesses werden existente und/oder potenzielle ESG-Kontroversen wie auch weitere ESG-relevante Aspekte angesprochen. Anhand dieses Engagements kann das Portfoliomanagement feststellen, ob ein Unternehmen/Emittent existierende und/oder potenzielle Probleme anerkennt und Strategien zur Lösung dieser, wie auch zur Identifikation von Opportunitäten im Bereich ESG/Nachhaltigkeit, entwickelt.

Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement/Mitwirkungs-Ansatz finden Sie in der öffentlich verfügbaren Berenberg Wealth and Asset Management Engagement Policy sowie im jährlichen Berenberg Wealth and Asset Management Active Ownership Report.

l) Bestimmter Referenzwert

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.