Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung | Spezialmandat gemäß Art. 9 SFDR

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Gegenstand dieses Dokuments sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltungs-Strategie. Es handelt sich nicht um eine Marketingmitteilung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern.

a) Zusammenfassung

Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Unternehmen auf Basis von aktivitäts- und normbasierter Ausschlusskriterien ausgeschlossen. Die ESG-Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Unter anderem werden dabei Unternehmen identifiziert, die direkt in anhaltende besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen.

Darüber hinaus kommen weitere Elemente zum Einsatz, damit nachhaltige Investitionen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels führen.

Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts

Diese Vermögensveraltungs-Strategie strebt nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung an.

Das nachhaltige Investitionsziel der Strategie ist, in Wertpapiere zu investieren, die durch ihre Produkte, Dienstleistungen oder Projekte einen positiven Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen leisten. Der Fokus liegt auf vier globalen Herausforderungen bzw. Kernthemen, die sich auf einige der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) beziehen und die durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office in Zusammenarbeit mit den Berenberg Wealth and Asset Management Portfoliomanagement-Einheiten definiert wurden:

  1. Demographie & Gesundheit
  2. Klimawandel
  3. Nachhaltiges Wachstum & Innovation
  4. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Anlagestrategie

Die Vermögensverwaltungs-Strategie strebt langfristige Wertsteigerungen unter Berücksichtigung des nachhaltigen Investitionsziels (im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung) an.

Im Zentrum der Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie steht die fundamentale Einzeltitelauswahl (Bottom-Up-Ansatz) unter Berücksichtigung nachhaltigkeitsrelevanter Top-Down-Trends. Neben eingehender interner Analyse wird Research von externen Datenanbietern verwendet, um das nachhaltige Profil eines Unternehmens sowie dessen Produkte und Dienstleistungen zu verstehen.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern die Strategie direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den Anlagebedingungen sowie den Anlagerichtlinien zu entnehmen.

Die Strategie strebt nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung an. Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen beträgt 51%.

Die Strategie hat einen Mindestanteil von 1% an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel, sowie 1% an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel. Die Investitionen, die dieser Strategie zugrunde liegen, berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten; aufgrund der Verknüpfung der vier globalen Herausforderungen/strukturellen Kernthemen mit den Zielen der Taxonomie können die Investitionen jedoch insbesondere zu den Zielen der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Unter die Kategorie „Nicht nachhaltige Investition“ fallen die Kassehaltung sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden.

Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels

Die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels wird unter anderem durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der ESG-Ausschlusskriterien sowie der Kontroversen überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft. Darüber hinaus wird im Rahmen der Anwendung des Berenberg Net Impact Models überwacht, dass das nachhaltige Investitionsziel erreicht wird.

Methoden

Die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels herangezogen:

  • Net Impact Score für jede Portfolioposition (abgesehen von Kassehaltung sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden), abgeleitet aus dem proprietären Berenberg Net Impact Model
  • Mindest-Umsatzschwelle in mindestens einem der vier strukturellen Anlagethemen Demographie & Gesundheit, Klimawandel, Nachhaltiges Wachstum & Innovation und Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
  • Prozentsatz des Marktwerts des Portfolios, der in Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen globale Normen und Konventionen (inkl. ILO-Standards, UN Global Compact Principles, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) investiert ist
  • Prozentsatz des Marktwerts des Portfolios, der in Unternehmen, die in direktem Zusammenhang mit laufenden besonders schwerwiegenden ESG-Kontroversen stehen, investiert ist
  • Prozentualer Anteil der Portfoliounternehmen nach ESG-Kontroversen
  • Prozentsatz des Marktwerts des Portfolios, der in Unternehmen mit Beteiligung an ausgeschlossenen Geschäftsaktivitäten investiert ist.

Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie angestrebten nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Die ESG- sowie Impact-Chancen-und-Risiko-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern, einschließlich MSCI ESG Research und weiterer, wie RepRisk.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG und RepRisk geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter Unternehmen abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Die interne ESG- und Impact-Analyse, die u.a. auch potenzielle weitere direkte Kontakte mit Unternehmen zur Beschaffung von Informationen umfasst, verringert jedoch die Auswirkungen solcher Einschränkungen zur Erreichung des Ziels der nachhaltigen Investition.

Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine eingehende Analyse der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen sowie deren Beitrag zum nachhaltigen Investitionsziel der Vermögensverwaltungs-Strategie durch das Portfoliomanagement.

Die ESG Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der ESG Ausschlusskriterien wird unter anderem durch systemseitige Prüfung überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft.

Mitwirkungspolitik

Teil der ESG-Integration in der Vermögensverwaltungs-Strategie sind unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben. Hierzu gehört unter anderem das sog. Engagement, also der direkte Dialog mit Unternehmen zu spezifischen ESG-Aspekten. Im Rahmen eines strukturierten Engagement-Prozesses werden existente und/oder potenzielle ESG-Kontroversen wie auch weitere ESG-relevante Aspekte angesprochen. Anhand dieses Engagements kann das Portfoliomanagement feststellen, ob ein Unternehmen/Emittent existierende und/oder potenzielle Probleme anerkennt und Strategien zur Lösung dieser, wie auch zur Identifikation von Opportunitäten im Bereich ESG/Nachhaltigkeit, entwickelt.

Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die nachhaltigen Investitionsziele ausgerichtet ist.

b) Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels

Im Rahmen des ESG-Ausschlussverfahrens werden Unternehmen auf Basis von aktivitäts- und normbasierter Ausschlusskriterien ausgeschlossen. Die ESG Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Unter anderem werden dabei Unternehmen identifiziert, die direkt in anhaltende besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen.

Darüber hinaus wird über die nachfolgenden Elemente erreicht, dass nachhaltige Investitionen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels führen:

  • Berücksichtigung der verpflichtenden nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAI)
  • ESG-Kontroversen-Monitoring und Engagement bei Portfoliounternehmen, die schwerwiegende ESG-Kontroversen aufweisen
  • Analyse und Bewertung von negativen Impact-Indikatoren im Rahmen des Berenberg Net Impact Model. Zu den berücksichtigten Aspekten gehören:
    • ESG Kontroversen
    • Aktivitäten in und Exposition gegenüber kontroversen Geschäftsfeldern
    • CO2 Intensität und Management, wobei ein festgelegter Schwellenwert innerhalb der Bewertung erreicht werden muss
    • Unternehmenstransparenz und Offenheit für Dialog

Die Vermögensverwaltungs-Strategie berücksichtigt die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts = PAIs) durch verbindliche Elemente seiner Anlagestrategie. Genauer gesagt werden PAI verbindlich durch tätigkeitsbezogene Ausschlüsse, bezogen auf Unternehmensumsätze, durch normbezogene Ausschlüsse sowie durch Anwendung des Berenberg Net Impact Models zur Auswahl von Investments berücksichtigt.

Die Vermögensverwaltungs-Strategie wendet zudem normbasiertes Screening in Bezug auf internationale Rahmenwerke, wie die „UN Global Compact Prinzipien", „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“ und „Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“, an. Die Strategie wendet daneben weiteres normbasiertes Screening auf Basis der ESG Kontroversen-Methodologie von MSCI ESG Research an. Auf dieser Basis werden Unternehmen identifiziert, die direkt in anhaltende besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Diese werden grundsätzlich für eine Investition ausgeschlossen.

c) Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts

Diese Vermögensveraltungs-Strategie strebt nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung an.

Das nachhaltige Investitionsziel der Strategie ist, in Wertpapiere zu investieren, die durch ihre Produkte, Dienstleistungen oder Projekte einen positiven Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen leisten. Der Fokus liegt auf vier globalen Herausforderungen bzw. Kernthemen, die sich auf einige der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) beziehen und die durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office in Zusammenarbeit mit den Berenberg Wealth and Asset Management Portfoliomanagement-Einheiten definiert wurden:

1. Demographie & Gesundheit

2. Klimawandel

3. Nachhaltiges Wachstum & Innovation

4. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Die Bewertung und Messung der positiven Wirkung wird im Rahmen der grundlegenden Finanz- und Wirkungsanalyse durchgeführt. Nach der Zuordnung eines Wertpapiers zu einer der vier globalen Herausforderungen auf der Grundlage seiner Umsätze in relevanten Geschäftsaktivitäten, werden die positiven und potenziell negativen Auswirkungen qualitativ und quantitativ im Rahmen des proprietären Wirkungsmessungsmodells, dem Berenberg Net Impact Model, bewertet und gemessen.

Um die Nettowirkung der Portfoliopositionen ganzheitlich zu erfassen, wurden sowohl im positiven als auch im negativen Wirkungsbereich spezifische Messgrößen (auch „Säulen“) definiert. Für jedes Wertpapier wird jede Messgröße analysiert und mit einer Punktzahl versehen, die auf der Ebene des einzelnen Wertpapiers aufsummiert und schließlich auf Portfolioebene aggregiert wird (sog. „Net Impact Score“). Berücksichtigt werden unter anderem Finanzkennzahlen wie Umsatz, Investitionen und Ausgaben für Forschung und Entwicklung, sowie Emissionskennzahlen, Kontroversen, kontroverse Geschäftsbeziehungen und ESG- und Impact-bezogene Transparenz und -Strategie. Durch den direkten Kontakt mit den Unternehmen werden die Nachhaltigkeitsstrategie und das Potenzial, positive Wirkung zu erzielen, weiter ermittelt.

Für die Bewertung und Messung der positiven Wirkung nutzt das Portfoliomanagement unternehmensspezifische Daten (z.B. Unternehmensberichterstattung), Erkenntnisse aus Engagements mit Unternehmen, eigenes Research sowie Informationen von externen Datenanbietern. Mit einer Kombination aus eigenen Analysen und externen Daten werden qualitative und quantitative Bewertungen für oben beschriebene Messgrößen erstellt, die zur Beurteilung des positiven Mehrwerts und der darauf basierenden Investitionsfähigkeit herangezogen werden.

Die Investitionen, die dieser Vermögensverwaltungs-Strategie zugrunde liegen, berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten; aufgrund der Verknüpfung der vier globalen Herausforderungen/strukturellen Kernthemen mit den Zielen der Taxonomie können die Investitionen jedoch insbesondere zu den Zielen der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel beitragen.

d) Anlagestrategie

Die Vermögensverwaltungs-Strategie strebt langfristige Wertsteigerungen unter Berücksichtigung des nachhaltigen Investitionsziels (im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung) an.

Im Zentrum der Anlagestrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie steht die fundamentale Einzeltitelauswahl (Bottom-Up-Ansatz) unter Berücksichtigung nachhaltigkeitsrelevanter Top-Down-Trends. Neben eingehender interner Analyse wird Research von externen Datenanbietern verwendet, um das nachhaltige Profil eines Unternehmens sowie dessen Produkte und Dienstleistungen zu verstehen.

Praktiken guter Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, werden auf der Grundlage der folgenden Elemente der Anlagestrategie bewertet:

  • Anwendung normbasierter ESG-Ausschlusskriterien und Überwachung von ESG-Kontroversen mit dem Ausschluss von Unternehmen, die in direktem Zusammenhang mit anhaltenden besonders schwerwiegenden ESG-Kontroversen stehen, einschließlich zu Governance-Praktiken und Einhaltung internationaler Normen auf Grundlage der Berenberg Wealth and Asset Management ESG-Grundsätze und ESG-Ausschlusskriterien
  • Engagement mit Portfoliounternehmen, die mit schwerwiegenden ESG-Kontroversen verbunden sind auf Grundlage der Berenberg Wealth and Asset Management Engagement-Grundsätze
  • ESG-Analyse auf der Grundlage von internem Research, Austausch mit den Unternehmen und Daten von externen ESG-Datenanbietern, u. a. zu Governance-Praktiken
  • Gesamtniveau der ESG-Transparenz und Offenheit für den Dialog, bewertet im Rahmen des Berenberg Net Impact Model
  • ESG-/Impact-bezogene Strategie und Glaubwürdigkeit des Unternehmens, bewertet im Rahmen des Berenberg Net Impact Model

e) Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensallokation der Vermögensverwaltungs-Strategie und inwiefern die Strategie direkte oder indirekte Risikopositionen gegenüber Unternehmen eingehen kann, ist den Anlagebedingungen sowie den Anlagerichtlinien zu entnehmen.

Die Strategie strebt nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung an. Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen beträgt 51%.

Die Strategie hat einen Mindestanteil von 1% an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel, sowie 1% an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel. Die Investitionen, die dieser Strategie zugrunde liegen, berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten; aufgrund der Verknüpfung der vier globalen Herausforderungen/strukturellen Kernthemen mit den Zielen der Taxonomie können die Investitionen jedoch insbesondere zu den Zielen der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel beitragen.

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen

Unter die Kategorie „Nicht nachhaltige Investition“ fallen die Kassehaltung sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden.

Für "Nicht nachhaltige Investitionen", die nicht unter die Nachhaltigkeitsstrategie der Vermögensverwaltungs-Strategie fallen, gibt es keine bindenden Kriterien zur Berücksichtigung eines ökologischen und/oder sozialen Mindestschutzes. Dies ist auch durch die Natur der Vermögensgegenstände bedingt, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser vertraglichen Unterlagen keine gesetzlichen Anforderungen oder marktüblichen Verfahren existieren, wie man bei solchen Vermögensgegenständen einen ökologischen und/oder sozialen Mindestschutz umsetzen kann.

f) Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels

Die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels wird unter anderem durch systemseitige Prüfung auf Einhaltung der ESG-Ausschlusskriterien sowie der Kontroversen überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft. Darüber hinaus wird im Rahmen der Anwendung des Berenberg Net Impact Models überwacht, dass das nachhaltige Investitionsziel erreicht wird.

Die interne Kontrolle dieser Überwachung und der zugrundeliegenden regulatorischen Einstufung erfolgt u.a. durch das Portfoliomanagement, das ESG Office, Compliance sowie interne Revision.

g) Methoden

Die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels herangezogen:

  • Net Impact Score für jede Portfolioposition (abgesehen von Kassehaltung sowie Investitionen in Produkte, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden), abgeleitet aus dem proprietären Berenberg Net Impact Model
  • Mindest-Umsatzschwelle in mindestens einem der vier strukturellen Anlagethemen Demographie & Gesundheit, Klimawandel, Nachhaltiges Wachstum & Innovation und Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
  • Prozentsatz des Marktwerts des Portfolios, der in Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen globale Normen und Konventionen (inkl. ILO-Standards, UN Global Compact Principles, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) investiert ist
  • Prozentsatz des Marktwerts des Portfolios, der in Unternehmen, die in direktem Zusammenhang mit laufenden besonders schwerwiegenden ESG-Kontroversen stehen, investiert ist
  • Prozentualer Anteil der Portfoliounternehmen nach ESG-Kontroversen

Prozentsatz des Marktwerts des Portfolios, der in Unternehmen mit Beteiligung an ausgeschlossenen Geschäftsaktivitäten investiert ist.

h) Datenquellen und -verarbeitung

Um die von der Vermögensverwaltungs-Strategie angestrebten nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen, werden folgende Datenquellen verwendet:

  • Ausschlüsse und Kontroversen-Monitoring auf der Grundlage von Daten, die von MSCI ESG Research bereitgestellt werden.
  • Die ESG- sowie Impact-Chancen-und-Risiko-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern, einschließlich MSCI ESG Research und weiterer, wie RepRisk.

Zur Sicherstellung der Datenqualität und zur Datenverarbeitung werden folgende Aktivitäten durchgeführt:

  • Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen.
  • Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.
  • Daten werden für Portfoliomanagement- und Überwachungszwecke automatisch in interne Systeme integriert.
  • Bei relevanten ESG-Kontroversen wird eine interne Analyse und Bewertung der zugrundeliegenden Daten/Informationen durchgeführt.
  • Als Teil der ESG- und Impact-Chancen- und Risikoanalyse werden relevante Daten/Informationen aus dem internen Research, dem Austausch mit den Unternehmen und Daten von externen ESG-Datenanbietern aggregiert.

Geschätzte Daten können erforderlich sein, z.B. wenn ein Unternehmen keine entsprechende Berichterstattung bereitstellt, und können direkt von Datenanbietern bezogen werden. Da sich Abdeckung und Methoden ändern und weiterentwickeln, kann der Anteil geschätzter Daten, nicht verlässlich angegeben werden.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen beim Bezug von Daten von Datenanbietern wie MSCI ESG und RepRisk geben, falls diese nicht das komplette Universum relevanter Unternehmen abdecken oder Datenfehler und/oder methodische Unzulänglichkeiten aufweisen. Die interne ESG- und Impact-Analyse, die u.a. auch potenzielle weitere direkte Kontakte mit Unternehmen zur Beschaffung von Informationen umfasst, verringert jedoch die Auswirkungen solcher Einschränkungen zur Erreichung des Ziels der nachhaltigen Investition.

j) Sorgfaltspflicht

Neben der Prüfung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sowie finanzieller Kennzahlen, erfolgt eine eingehende Analyse der ökologischen und sozialen Merkmale von Portfoliopositionen sowie deren Beitrag zum nachhaltigen Investitionsziel der Vermögensverwaltungs-Strategie durch das Portfoliomanagement.

Die ESG Ausschlusskriterien setzen einen Mindeststandard aus ESG-Perspektive, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Die Einhaltung der ESG Ausschlusskriterien wird unter anderem durch systemseitige Prüfung überwacht. Die Auswertung basiert auf Daten von externen Datenanbietern, die automatisiert in unseren Systemen bereitgestellt werden. Zugrundeliegende Screens für diese automatisiert bereitgestellten externen Daten werden durch das Berenberg Wealth and Asset Management ESG Office definiert und regelmäßig überprüft.

Im Falle schwerwiegender ESG Kontroversen auf Basis der ESG Kontroversen-Analyse unseres externen ESG-Datenanbieters tritt das Portfoliomanagement in direktes Engagement mit dem Unternehmen, sowohl im Falle bestehender Holdings als auch im Falle potenzieller neuer Investments, um die Kontroverse mit dem Unternehmen zu analysieren und darauf basierend eine finale Investmententscheidung zu treffen. Im Rahmen eines strukturierten Engagement-Prozesses werden existente und/oder potenzielle ESG-Kontroversen wie auch weitere ESG-relevante Aspekte angesprochen. Anhand dieses Engagements kann das Portfoliomanagement feststellen, ob ein Unternehmen/Emittent existierende und/oder potenzielle Probleme anerkennt und Strategien zur Lösung dieser, wie auch zur Identifikation von Opportunitäten im Bereich ESG/Nachhaltigkeit, entwickelt.

Die ESG-Chancen-und-Risiko-Analyse basiert auf internem Research, Austausch mit den Unternehmen sowie Daten von externen Datenanbietern. Relevante ESG-Themen werden offen innerhalb des Investment-Teams und im Dialog mit dem ESG Office diskutiert bzw. kontrolliert. Basierend auf einem Bottom-up-Ansatz werden in einem grundlegenden Bewertungsprozess u.a. Ausschlusskriterien angewandt und branchenrelevante ESG-Kriterien analysiert, um ein Nachhaltigkeitsprofil von Unternehmen zu ermitteln. Neben der ESG-Compliance bleibt die langfristige Rentabilität der entscheidende Auswahlfaktor.

Due-Diligence-Prüfungen finden als Teil des Datenbeschaffungsprozesses bei der Auswahl von Datenanbietern durch fachliche und technische Experten statt, einschließlich der Bewertung der Abdeckung des Portfolios und des Benchmark-Universums, der Überprüfung der zugrunde liegenden Modelle und Rahmenwerke der Anbieter, sowie des Vergleichs der Anbieterdaten mit internen Analysen und Bewertungen. Bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Daten und/oder bei Datenproblemen finden Kontaktaufnahme und Austausch mit dem Datenanbieter statt.

k) Mitwirkungspolitik

Teil der ESG-Integration in der Vermögensverwaltungs-Strategie sind unsere Aktivitäten aus dem Bereich des sog. Active Ownership, bei dem wir als Investor versuchen, positiven Einfluss auf Unternehmen bezüglich deren Umgang mit ESG-Aspekten auszuüben. Hierzu gehört unter anderem das sog. Engagement, also der direkte Dialog mit Unternehmen zu spezifischen ESG-Aspekten. Im Rahmen eines strukturierten Engagement-Prozesses werden existente und/oder potenzielle ESG-Kontroversen wie auch weitere ESG-relevante Aspekte angesprochen. Anhand dieses Engagements kann das Portfoliomanagement feststellen, ob ein Unternehmen/Emittent existierende und/oder potenzielle Probleme anerkennt und Strategien zur Lösung dieser, wie auch zur Identifikation von Opportunitäten im Bereich ESG/Nachhaltigkeit, entwickelt.

Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement/Mitwirkungs-Ansatz finden Sie in der öffentlich verfügbaren Berenberg Wealth and Asset Management Engagement Policy sowie im jährlichen Berenberg Wealth and Asset Management Active Ownership Report.

l) Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels

Die Vermögensverwaltungs-Strategie nutzt derzeit keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob diese Vermögensverwaltungs-Strategie auf die nachhaltigen Investitionsziele ausgerichtet ist.